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Experten-Antwort

Ausgleich einer Rentenminderung

von TomS21.06.2019 | 10:57
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Kann der nachzuzahlende Betrag zum Ausgleich einer Rentenminderung auch über mehrere Jahre geleistet werden und falls ja was ist dabei zu beachten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TomS,

eine Ausgleichszahlung für die Rentenminderung können Sie ab dem 50. Lebensjahr leisten. Die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen (bis zu zweimal jährlich) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Rentenminderung nur teilweise auszugleichen.

Die Ausgleichszahlung ist jedoch nur möglich, wenn bis zum beabsichtigten Rentenbeginn einer vorzeitigen Altersrente die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt werden kann.

Da diese Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen, sind sie steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Steuerfrei sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Im Gegenzug sind die aus diesen Beiträgen resultierenden Rentenzahlungen jedoch steuerpflichtig.

Auf Antrag können Sie eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung erhalten. Hierzu können Sie folgendes Formular verwenden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=24

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 21.06.2019 | 11:06
Ja zwei Raten im Jahr. Bezüglich der steuerrechtlichen Komponente als Altersvorsorgeaufwendungen sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn sie den Vordruck V0210 ausgefüllt und bei Ihrem zuständigen Rententräger eingereicht haben.
memyselfam 21.06.2019 | 11:11
ja, ganz formlos in bis zu 2 raten pro jahr. ich mache das mittlerweile schon seit 3 jahren. lohnt ich in steuersachen auf jeden fall und somit bekomme ich einen teil mit dem jahresausgleich wieder zurück und kann sie im laufenden jahr wieder dazu verwenden. mein steuerberater meiner, solche fälle hätte es bislang erst 2 oder 3 gehabt ... viele scheinen es nicht zu wissen und haben wohl dann diese doch recht hohen summen unterm kopfkissen! ich halt nicht
TomSam 21.06.2019 | 12:58
Hallo memyself genau das habe ich vor. Schön zu lesen, dass das so möglich ist. TomS
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