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Experten-Antwort

Ausgleich Frührente nach Berufsunfall

von SG26.10.2014 | 14:12
1475 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, ich bin 57 J.a., hatte im 2011 schweren Berufsunfall, bin aber jetzt zum Glück berufstätig. Ich bin zur 60 % behindert. Besteht die Möglichkeit die Frührente in Anspruch zu nehmen? Versorgungsausgleich durch BG? Ich habe leider keine privatvorsorge & betriebliche Zusatzrente, da ich erst in 1999 nach Deutschland eingereist bin. Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2014 | 16:54

2 Antworten

...²am 26.10.2014 | 14:34
sofern Baujahr 1957 Altersrente für schwerbehinderte Menschen = 63 J + 11 Monate sofern Sie dieses Jahr noch 58 Jahre alt werden = 63 J + 10 Monate Abschlag = 10,8 % Für jeden späteren Monat sinkt der Abschlag um weitere 0,3% Gilt, sofern Wartezeit 35 JAhre erfüllt. Wenn erst 1999 eingereist - woher? Ggf. können (je nach Staat) die nicht-deutschen Zeiten für die Wartezeit hinzugezählt werden.
KSCam 26.10.2014 | 14:39
Mit 57 kann man bestenfalls eine Erwerbsminderungsrente bekommen, falls man voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Da Sie berufstätig sind, scheinen Sie zumindest nicht voll erwerbsgemindert zu sein. Die Schwerbehinderung ist anders definiert als die Erwerbsminderung, nicht jeder Schwerbehinderte ist auch erwerbsgemindert (Querschnittsgelähmter, der im Büro arbeitet, Blinder, der im Blindenberuf arbeitet). Die Schwerbehinderung ermöglicht eine Altersrente ab 60 plus, setzt aber 35 Versicherungsjahre voraus. Ob die erfüllt sind, wenn Sie erst seit 1999 in D leben? Lassen Sie sich persönlich bei der DTRV beraten, für mehr im Forum gibt Ihre Frage zu wenig her.
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