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Experten-Antwort

Ausgleich Rentenminderung und Splitting

von Vielleicht weiß W*lfgang das05.10.2018 | 06:21
157 Ansichten
2 Antworten

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Wenn man Sonderzahlungen leistet, um die Rentenminderung auszugleichen, sind das ja Beiträge, die keinem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden. Wie verhält es sich, wenn solche Beiträge im Versicherungskonto vermerkt sind und eine Splittingauskunft erstellt werden soll?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.10.2018 | 12:06

Hallo „Vielleicht weiß W*lfgang das“,

eine Sonderzahlung, um eine Rentenminderung auszugleichen, wirkt sich auf das Rentensplitting aus, auch, wenn es keinem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet werden kann, sofern sie in der Splittingzeit gezahlt wurde. Die Splittingzeit beläuft sich von Monat nach Eheschließung bis zum Ablauf des Monats in dem der Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings entstanden ist. Wie natürlich „Der Wolfgang weiß immer alles“ wusste, kommt es noch auf die Höhe der Einzahlung an und die dazu gewonnenen Entgeltpunkte.

1 Antworten

Der W*lfgang weis immer allesam 05.10.2018 | 07:38
Das kommt auf die Höhe der Sonderzahlung an.
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