Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo „Vielleicht weiß W*lfgang das“,
eine Sonderzahlung, um eine Rentenminderung auszugleichen, wirkt sich auf das Rentensplitting aus, auch, wenn es keinem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet werden kann, sofern sie in der Splittingzeit gezahlt wurde. Die Splittingzeit beläuft sich von Monat nach Eheschließung bis zum Ablauf des Monats in dem der Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings entstanden ist. Wie natürlich „Der Wolfgang weiß immer alles“ wusste, kommt es noch auf die Höhe der Einzahlung an und die dazu gewonnenen Entgeltpunkte.
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