Hallo Ahnungsloser,
der mitgeteilte Ausgleichsbetrag bleibt maßgebend, wenn eine vollständige Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft erfolgt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Teilzahlungen (über mehrere Jahre) vorzunehmen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung bleibt Ihnen überlassen, dürfen aber nicht mehr als den in der Auskunft genannten Betrag einzahlen. Sie müssen Ihrem Rentenversicherungsträger nicht mitteilen, wann Sie wieviel beabsichtigen einzuzahlen.
Nehmen Sie die Sonderzahlung zu einem späteren Zeitpunkt oder in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren vor, kann sich die Gesamtsumme ändern. Grund hierfür ist, dass sich der Beitragsaufwand entsprechend der Entwicklung der vorläufigen Durchschnittsentgelte und der Höhe des jeweiligen Beitragssatzes zur Rentenversicherung verändert. Sie könnten dann in dem Fall einen neuen Antrag stellen, um sich den dann aktuellen Ausgleichsbetrag ausrechnen zu lassen.
Hmmm... eigentlich steht ja in dem Bescheid irgendwo, wie die Konditionen sind...
nunja, ist wohl etwas schwierig, ein Blatt auch mal umzudrehen oder weiter zu blättern :-)
Innerhalb der drei Monate müssen Sie eine erste Zahlung (auch Teilzahlung) leisten, sonst ist dieser Bescheid komplett hinfällig und Sie müssten einen neuen beantragen.
Nach einer fristgerechten (Teil)zahlung bekommen Sie eine Zahlungsbestätigung und in diesem dann auch den möglichen Restbetrag mitgeteilt.
Hatten Sie den Antrag noch IN 2022 gestellt und er wurde erst jetzt beantwortet?? Dann höchstmögliche (siehe Antwort Ihres Steuerberaters) Teilzahlung sofort vornehmen, denn dann gelten immer noch die günstigen Konditionen des Jahres 2022.
Wenn es ein Antrag ab dem 01.01.2023 dann machen Sie es so, wie Sie es für machbar halten/steuerlich es günstig ist.
Eine gesonderte Erklärung, dass Sie bezahlen wollen, ist nicht notwendig, Ihre Zahlung gilt als 'ja, ich will' (und sei es auch nur dieses eine Mal)
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