Guten Morgen Ausgleicher!
Zu diesem Thema gab es vor kurzem einen Artikel auf www.Ihre-Vorsorge.de:
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rente-warum-sich-extra-beitraege-2022-besonders-lohnen.html?cid=ivnewsl
In Ihrem Fall hat die Sachbearbeitung Ihnen korrekterweise eine Rentenauskunft mit den Berechnungsdaten für 2021 übersandt. Aus diesen Berechnungsdaten ergibt sich die Höhe der Ausgleichszahlung mit dem Umrechnungsfaktor für das Jahr 2021. Der Umrechnungsfaktor für das Jahr 2022 wird um 6,4% niedriger sein, als der aktuell gültige.
Zahlen Sie den Ausgleichsbetrag in diesem Kalenderjahr, so wird der höhere Umrechnungsfaktor zugrunde gelegt.
Zahlen Sie den Ausgleichsbetrag im nächsten Jahr, gilt folgender Grundsatz:
Ist der Umrechnungsfaktor im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung niedriger als zu dem Zeitpunkt, auf den die Berechnung der Beiträge in der Auskunft abgestellt wurde, berechnet sich der Beitragsaufwand - auch bei fristgerechter Zahlung - grundsätzlich unter Berücksichtigung des niedrigeren Umrechnungsfaktors.
Den im Jahr 2022 gültigen, niedrigeren Ausgleichsbetrag müssten allerdings noch bei Ihrer Sachbearbeitung erfragen.
Noch ein Hinweis: Sofern Sie die Einzahlung des Ausgleichsbetrages im Jahr 2022 vornehmen, entfällt die Möglichkeit der Berücksichtigung bei der Einkommensteuer für das Jahr 2021. Auskünfte zu diesem Themenkomplex können wir leider nicht erteilen.
Eine Übersicht zu den Möglichkeiten einer Steuerersparnis erhalten Sie in folgendem Bericht:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-rentenabschlaege-langfristig-ausgleichen-koennen.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung