Guten Tag, Schwierig,
da Sie sich mit der Angabe im Vordruck V0210 , zu welchem Termin und in ggf. welche Rentenart Sie gehen wollen, noch nicht für den tatsächlichen Rentenbeginn festlegen, können Sie im Prinzip eine der beiden Varianten auswählen. Sollte die Schwerbehinderung vor dem 01.01.2028 voraussichtlich wegfallen, könnte mit der Angabe der Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 01.01.2028 der höchstmögliche Ausgleichsbetrag (14,4%) errechnet werden. Ob Sie den dann ganz oder nur zum Teil einzahlen, bleibt Ihnen überlassen.
Wenn Sie dazu überschlägige Berechnungen wünschen, können Sie gern einen Beratungstermin (telefonisch/Video) vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
0,3 × 12 Monate weniger weniger Abschläge haben Sie, wenn sie ein Jahr später in die Schwerbehindertenrente wechseln. Sie wechseln doch dafür nicht die Rentenart wechseln.
Das ist zwar richtig, dass ich mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ab JAN 2028 nicht mehr 10,8 sondern nur von 7,2 % Abschlag hätte. Wichtig ist für mich aber, eine möglichst hohe Rente. Und wenn ich den Vordruck so ausfülle, dass ich eine AR für langjährig Versicherte mit 14,4 % Abschlag anstrebe dürfte das mit dem weiteren Beitragsjahr bis DEZ 2027 doch wohl der Fall sein. Sollte ich den höchstmöglichen Ausgleichsbeitrag sogar noch vor JAN 2027 zahlen, erhöhen die ja auch die nicht auszuschließende AR für Schwerbehinderte mit Abschlägen, oder?
Toi, toi, toi, dass sich das auch alles rechnet und sie lang genug Leben, um die Steuerpflichtigen und beitragspflichtige Auszahlungen aus ihrer Einzahlung wieder zurückzubekommen. Dann können Sie genauso gut auch schreiben, dass sie erst mit 65 in die Rente gehen wollen.
Das ist zwar richtig, dass ich mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ab JAN 2028 nicht mehr 10,8 sondern nur von 7,2 % Abschlag hätte. Wichtig ist für mich aber, eine möglichst hohe Rente. Und wenn ich den Vordruck so ausfülle, dass ich eine AR für langjährig Versicherte mit 14,4 % Abschlag anstrebe dürfte das mit dem weiteren Beitragsjahr bis DEZ 2027 doch wohl der Fall sein. Sollte ich den höchstmöglichen Ausgleichsbeitrag sogar noch vor JAN 2027 zahlen, erhöhen die ja auch die nicht auszuschließende AR für Schwerbehinderte mit Abschlägen, oder?
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