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Experten-Antwort

Ausgleichsbeiträge - Schwerbehindert

von Schwierig21.11.2023 | 16:22
179 Ansichten
9 Antworten
Ich, geb. Dezember 1964, bin (noch) 50 % schwerbehindert und könnte – da 35 Jahre vorhanden sind, ab Januar 2027 eine Altersrente mit 10,8 % Abschlägen bekommen. Arbeite ich weiter und gehe erst im Januar 2028 in die Altersrente für langjährig Versicherte, habe ich wegen des zusätzlichen Jahres zwar eine geringfügig höhere Rente, die aber 14,4 % Abschlag hat. Ich habe vor, mit dem Vordruck V0210, die Abschläge auszugleichen. Da taucht die Frage auf, ob ich „Altersrente für langjährig Versicherte“ oder „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ ankreuzen soll. Ich weiß auch nicht, welchen Zeitpunkt ich für den beabsichtigten Rentenbeginn angeben soll. Hat jemand einen Tipp?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.11.2023 | 16:52

Guten Tag, Schwierig,

 

da Sie sich mit der Angabe im Vordruck V0210 , zu welchem Termin und in ggf. welche Rentenart Sie gehen wollen, noch nicht für den tatsächlichen Rentenbeginn festlegen, können Sie im Prinzip eine der beiden Varianten auswählen. Sollte die Schwerbehinderung vor dem 01.01.2028 voraussichtlich wegfallen, könnte mit der Angabe der Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 01.01.2028 der höchstmögliche Ausgleichsbetrag (14,4%) errechnet werden. Ob Sie den dann ganz oder nur zum Teil einzahlen, bleibt Ihnen überlassen.

 

Wenn Sie dazu überschlägige Berechnungen wünschen, können Sie gern einen Beratungstermin (telefonisch/Video) vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Falscham 21.11.2023 | 16:38
0,3 × 12 Monate weniger weniger Abschläge haben Sie, wenn sie ein Jahr später in die Schwerbehindertenrente wechseln. Sie wechseln doch dafür nicht die Rentenart wechseln.
Mikeam 21.11.2023 | 16:39
Wann sie in Rente gehen wollen, müssen Sie schon alleine wissen. Hauptsache sie sind nicht noch so krank, dass eventuell eine Erwerbsminderungsrente im Raum steht.
Abschlägaeam 21.11.2023 | 16:57
Mit Antrag V210 müssen Sie eine Rente angeben, für die Sie die Voraussetzungen voraussichtlich zu dem gewünschten Rentenbeginn erfüllen. Nun schreiben Sie, dass Sie 'noch' einen GdB von 50 haben. Dieser scheint also befristet festgestellt worden zu sein? Auch hier gibt es diverse Möglichkeiten, durch Weiterbewilligungsantrag und ggfs. Widerspruch die 'Gültigkeit' im Bezug zum Rentenbeginn zu verlängern. Hierzu gibt es im Forum bereits diverse Beiträge. Wenn dies aber zzt. etwas fraglich ist, dann lassen Sie sich die Ausgleichszahlung für die nächstmögliche Rente errechnen, also ohne SB aber mit 35 Beitragsjahren, somit 14,4 % Abschlag. Sie werden nicht gezwungen, diese Rente auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen trotz bereits geleisteter Ausgleichszahlungen dennoch auch früher in Rente gehen (z.B. dann doch die SB-Rente). Sie dürfen auch den Antrag stellen und bezahlen dennoch nichts ein. Wenn Sie dies aber machen wollen, muss die erste Zahlung innerhalb von drei Monaten erfolgen, sonst ist diese Berechnung nicht mehr gültig und es müsste ein neuer Antrag gestellt werden. Die Entscheidung kann Ihnen also niemand abnehmen. Aber vielleicht sollten Sie das Thema auch noch einmal mit einem Steuerberater besprechen, der Ihnen dann erklären kann, inwieweit welche Ihrer Entscheidungen sich für Sie steuerlich günstiger auswirken würde.
Schwierigam 21.11.2023 | 18:46
Falsch schrieb

0,3 × 12 Monate weniger weniger Abschläge haben Sie, wenn sie ein Jahr später in die Schwerbehindertenrente wechseln. Sie wechseln doch dafür nicht die Rentenart wechseln.

Das ist zwar richtig, dass ich mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ab JAN 2028 nicht mehr 10,8 sondern nur von 7,2 % Abschlag hätte. Wichtig ist für mich aber, eine möglichst hohe Rente. Und wenn ich den Vordruck so ausfülle, dass ich eine AR für langjährig Versicherte mit 14,4 % Abschlag anstrebe dürfte das mit dem weiteren Beitragsjahr bis DEZ 2027 doch wohl der Fall sein. Sollte ich den höchstmöglichen Ausgleichsbeitrag sogar noch vor JAN 2027 zahlen, erhöhen die ja auch die nicht auszuschließende AR für Schwerbehinderte mit Abschlägen, oder?
Jonasam 21.11.2023 | 19:43
Ich habe das gemacht und das ganze Geld ist sinnlos gewesen. Ich erkrankte, und die Rentenversicherung hat eine Leistungsfall festgestellt, der vor meiner Einzahlung lag. Ganz großes Kino.
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