Guten Tag Ausgleicher!
Der Beitragsaufwand zum Ausgleich von Entgeltpunkten (Ost) ist weiterhin geringer, obwohl der Aktuelle Rentenwert und Aktuelle Rentenwert (Ost) seit dem 01.07.2023 identisch sind.
Der Gesetzgeber verweist beim Ausgleich von Rentenabschlägen auf die Bestimmungen, die für Beitragszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs gelten. Danach gelten bis Juni 2024 unterschiedliche Umrechnungsfaktoren für die Errechnung von Entgeltpunkten oder Entgeltpunkten (Ost). Die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets (= Anlage 10 zum SGB VI) gelten bis 30.06.2024. § 281a Abs. 3 SGB VI bestimmt bis zum 30.06.2024, dass für die Ermittlung des Betrages, der für einen Entgeltpunkte (Ost) aufgewendet werden muss, das vorläufige Durchschnittsentgelt durch den Wert der Anlage 10 zum SGB VI geteilt wird - in der Folge ergibt sich für den gleichen Beitrag ein höherer Rentenanspruch.
Hier finden Sie 'alle' rentenrelevanten Werte, die ab 01.07.2023 gelten, mit außerdem hilfreichen Hinweisen auch zu Berechnungen
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Experten/Zahlen-und-Tabellen/ZuT_2023_2.html
Ja, sehr viele Werte. Wie üblich bei Ihnen, zu viele!
Aber leider nicht die Antwort auf meine Frage, ob jetzt schon „Westpreise“ gelten. Wäre auch für das Wiederauffüllen nach einem Verdorgungsausgleich interessant.
Seite 26 in dem Zahlenwerk.
Seit 01.07.2023 gibt es nur noch EINE einheitliche Umrechnungsformel.
Die bis dahin geltende (Unterscheidung Ost/West anhand Durchschnittsentgelten) finden Sie im Absatz direkt davor.
Und dies gilt auch für den Versorgungsausgleich. Es wurden bisher ja nur EP hin und hergeschoben.
Und wenn Sie die nun zurück haben wollen, dann kostet es den tagesaktuellen Preis, egal wie lange es her ist, dass Sie geschieden wurden.
Danke. Alles OK, aber EP(Ost) waren bisher immer billiger. Gibt es die nicht mehr?
Seite 26 in dem Zahlenwerk.
Seit 01.07.2023 gibt es nur noch EINE einheitliche Umrechnungsformel.
Die bis dahin geltende (Unterscheidung Ost/West anhand Durchschnittsentgelten) finden Sie im Absatz direkt davor.
Und dies gilt auch für den Versorgungsausgleich. Es wurden bisher ja nur EP hin und hergeschoben.
Und wenn Sie die nun zurück haben wollen, dann kostet es den tagesaktuellen Preis, egal wie lange es her ist, dass Sie geschieden wurden.
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