Hallo brummel,
Kriegsopferrenten nach dem Opferentschädigungsrecht (also Grundrente + ggf. Schwerbeschädigtenzulage, Ausgleichsrente etc.) werden grundsätzlich nicht auf die Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Welche Leistungen (und in welchem Umfang) auf die Kriegsopferrente und die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden, sollten Sie direkt beim zuständigen Versorgungs- bzw. Sozialhilfeträger klären.