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Experten-Antwort

Ausgleichsrente anrechenbar?

von brummel16.04.2012 | 11:00
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich bekomme Grundrente nach dem OEG Gesetz, habe 50 % GdS.....dazu würde ich noch eine Ausgleichsrente bekommen. Ich erhalte EM von 320 und Hilfe zum Lebenunterhalt in Höhe vom 399 Euro. Was wird angerechet? Dake schon mal...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo brummel,

Kriegsopferrenten nach dem Opferentschädigungsrecht (also Grundrente + ggf. Schwerbeschädigtenzulage, Ausgleichsrente etc.) werden grundsätzlich nicht auf die Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Welche Leistungen (und in welchem Umfang) auf die Kriegsopferrente und die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden, sollten Sie direkt beim zuständigen Versorgungs- bzw. Sozialhilfeträger klären.

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