Ausgehend von einem Pflegekindschaftsverhältnis ab Haushaltsaufnahme können für Sie bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Die Auswirkung auf die Rentenhöhe ist wie ??? bereits ausführte marginal.
Für Zeiten ab 1.1.1992 wurde dem Minderverdienst während der Kinderbetreuung Rechnung getragen. Liegen neben Beitragszeiten gleichzeitig Berücksichtigungszeiten, werden die Beitragszeiten aufgewertet. Dies gilt, wie bereits erwähnt, allerdings nur für Zeiten ab 1.1.1992.
Beantragen können Sie die Anerkennung der Berücksichtigungszeiten beim Rentenversicherungsträger oder bei der Gemeindeverwaltung.