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Ausgleichsrente für Pflegekinder

von nutschgerle13.09.2008 | 17:46
1201 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1978 wurde meine Schwester von ihrem Ehemann erschossen, ihre beiden Kinder im alter von 4 und 5 Jahren nahm ich im Alter von 22 Jahren in meinen Haushalt auf. Ich beantragte die Vormundschaft und ging ab diesen Zeitpunkt nur noch Halbtags arbeiten, somit wurde nur noch der halbe Betrag in meine Rentenkasse einbezahlt. In einer Sendung im Fehrseher sah ich das Pflegemütter die auf Grund einer solchen Situation nicht mehr arbeiten oder Teilzeitarbeiten einen Rentenausgleich (Aufzahlung) erhalten. Leider habe ich bis heute nicht herausgefunden wer dafür zuständig ist oder wo ich mich hinwenden kann. Ich hoffe Sie können mir diese Frage beantworten oder weiter helfen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ausgehend von einem Pflegekindschaftsverhältnis ab Haushaltsaufnahme können für Sie bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Die Auswirkung auf die Rentenhöhe ist wie ??? bereits ausführte marginal.

Für Zeiten ab 1.1.1992 wurde dem Minderverdienst während der Kinderbetreuung Rechnung getragen. Liegen neben Beitragszeiten gleichzeitig Berücksichtigungszeiten, werden die Beitragszeiten aufgewertet. Dies gilt, wie bereits erwähnt, allerdings nur für Zeiten ab 1.1.1992.

Beantragen können Sie die Anerkennung der Berücksichtigungszeiten beim Rentenversicherungsträger oder bei der Gemeindeverwaltung.

1 Antworten

???am 14.09.2008 | 18:58
Sie können ab dem Zeitpunkt der Haushaltsaufnahme die Anrechnung der Kinderberücksichtigungszeiten beantragen. Diese wirken sich allerdings höchstens marginal auf Ihre Rentenhöhe aus. Einen "Rentenaufschlag" gäbe es nur, wenn noch KEZ anrechenbar wären (damals bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes). Im übrigen werden in den Medien Sachverhalte oft sehr verkürzt dargestellt, so dass es häufig zu Missverständnissen kommt. Fragen Sie doch bei dem Sender mal nach, von wem genau der Aufschlag gezahlt wird und nach welcher Vorschrift. Vielleicht kan man Ihnen dort weiterhelfen.
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