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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung

von Anleger12.05.2017 | 08:57
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8 Antworten

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Sehr geehrte Forenteilnehmer. Ich spiele mit dem Gedanken, die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme meiner Rente, zu mindestens teilweise durch Zahlungen auszugleichen. Kann mir jemand eine ungefähre Amortisierungszeit benennen, wenn ich diese Zahlung steuerlich optimal als Altersvorsorgeaufwendungen nutze? Ich habe gelesen, dass man ohne Betrachtung des steuerlichen Aspekts, ca. 20 Jahre Rentenbezug benötigt, damit die Einzahlungen sich amortisieren. Das ist doch schon sehr lange. Auf wie viele Jahre würde sich der Zeitraum unter steuerlichem Aspekt ungefähr reduzieren? Mir ist bekannt, dass dies kein Steuerforum ist, aber diese Frage dürfte doch auch häufiger in der Praxis einer Rentenberatung auftauchen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anleger,

aus Sicht der Rentenversicherung hat sich die Ausgleichszahlung nach etwa 20 Jahren Rentenbezug amortisiert.

Zu den steuerlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder lassen sich durch einen Steuerberater informieren.

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7 Antworten

Werner67am 12.05.2017 | 11:44
Zu beachten ist auch, dass die Rente später zu einem gewissen Anteil steuerpflichtig ist. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Und der persönliche Steuersatz als Rentner hängt von der Rentenhöhe ab; aber auch davon, welche zusätzlichen Einnahmen sie haben, ob sie verheiratet sind und was ihre Ehefrau an steuerpflichtigen Einnahmen hat; davon, was Sie bei der Steuer absetzen können usw. Insgesamt läuft es darauf hinaus, dass wohl nur ein Steuerberater Aussagen dazu machen kann, mit welcher Steuerbelastung Sie als Rentner rechnen müssen.
Klugpuperam 12.05.2017 | 10:46
Pauschale Aussagen lassen sich da kaum machen. Unsereins weiss ja auch nicht, wo in der Progression Sie stehen. Lassen Sie sich den Ausgleichsbetrag ausrechnen. Teilen Sie den Betrag nach Ihrem Ermessen auf mehrere Jahre auf und befragen dann jemanden aus den steuerberatenden Berufen. Alles andere geht in Richtung Kristallkugel.
Anlegeram 12.05.2017 | 12:06
Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor. ich habe geglaubt man könne grob und pauschal sagen, was für eine Amortisierungszeit sich ergibt, wenn man die Möglichkeit hat, die Einzahlungen steuerlich optimal geltend zu machen. Trotzdem Danke!
****am 12.05.2017 | 12:39
Hallo Anleger, die genaue Amortisierungszeit können sie erst berechnen wenn sie die Höhe der möglichen Ausgleichzahlung kennen und ihr Steuerberater ausgerechnet hat wie sich die Ausgleichszahlung(Einmalzahlung oder in Raten) zukünftig auf die Höhe ihres zu versteuernden Einkommens auswirkt, heißt sie weniger Steuern nachzahlen müssen oder vom Finanzamt mehr Steuern erstattet bekommen. Erst wenn sie den tatsächlichen Beitragsaufwand kennen, können Sie die Rendite berechnen. Also mit dem Vordruck V0210 die Auskunft bei der DRV beantragen und anschließend gehen Sie zu ihrem Steuerberater, fertig.
KSCam 12.05.2017 | 15:20
Alles ist doch ganz einfach: Die DRV errechnet es Ihnen, von dort kommt beispielsweise die Aussage dass Sie 100 € Abschlag mit einer Zahlung von 24.000 € ausgleichen können. Wenn Ihnen der Steuerberater dann sagt "wenn Sie 24.000 € inverstieren erstattet Ihnen das Finanzamt 4.000 €, dann wissen Sie das Ihr Tatsächlicher Aufwand nu 20.000 € beträgt. In diesem Fall hätte sich alles in 200 Monaten statt in 240 Monaten "gerechnet". Kein DRV Berater darf Ihnen Steuerersparnisse ausrechnen oder Dienstleistungen eines Steuerberaters anbieten, das kann er nicht und selbst wenn er das könnte, wird er dafür nicht bezahlt. Die Optimierung aus einer Hand, die für den Bürger natürlich prima wäre, gibt es diesbezüglich nicht.
W*lfgangam 12.05.2017 | 19:04
Hallo Anleger, und dabei sind schon Netto-Rentenbeträge zugrunde gelegt (Abzug von KV/PV zz. rd. 11 %, sowie erwartete Rentenanpassungen (quasi 'Verzinsung) mit 1-2 %/Jahr). Trifft das in der späteren Auszahlungsphase nicht zu, erhöht oder auch mindert sich die Zeit bis zur vollständigen Kapitalauszahlung. Dann kann noch der steuerliche Aspekt oben drauf gerechnet werden - wenn es einen gibt - aber dazu haben die obigen Beiträge ja schon ausreichend darauf hingewiesen, dass Sie das hier nicht klären können. Letztendlich wird aktuell wohl jeder private Finanzdienstleister ob der zz. erwarteten 'Rendite' in der DRV einfach blass, verglichen mit einer priv. 'Sofortrente' ...ob Sie allerdings bereit sind, Ihr Kapital in die DRV zu schaufeln (dann ist es sofort erst mal weg), müssen Sie angesichts der derzeitigen 'Konditionen' selbst entscheiden, zumal Sie ja auch eine mögliche Witwenrente damit erhöhen würden - oder parken das Kapital für andere Zwecke ...die zahlreichen Enkel brauchen jedes Jahr ein neues Smartphone mit unbegrenzter Daten-Flat :-) Hier können Sie beispielhaft Einzahlungsbeträge und Rentenausgleich vergleichen, rein die 'Brutto-Beträge' (Seite 35), nehmen Sie einen mittleren hohen Wert (66.000 für 259 Rentenminderung), und Sie landen danach bei 259 Monaten: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Gruß w. PS: Ich habe noch keinen im Büro gehabt, den das ernsthaft interessiert hat. Und meine Kunden könnten sich das zu diesem Thema überwiegend locker leisten – die investieren eher in Zeitwertguthaben, um noch schneller zuhause zu sein. Selbst eine 'übertrieben positive' Amortisationssphase von vielleicht nur 10 Jahren lockt die nicht, geschweige denn wird ein Gespräch mit dem Steuerberater beabsichtigt. Es reicht auch so noch für Sekt und Kaviar ;-)
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