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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung

von Olaf P.21.02.2018 | 10:48
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experte, ich beziehe seit dem 01.02.2017 eine Altersrente für langjährig Versicherte (ab dem 63. Lebensjahr) mit hohen Abschlägen. Ich bin am 27.01.1954 geboren. Nun habe ich gehört, ich kann über Ausgleichszahlungen die Abschläge ausgleichen. Besteht diese Möglichkeit obwohl ich bereits in Rente bin? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Olaf P.,

User senf-dazu hat schon fast alle Informationen gegeben, die wichtig sind.

Die Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt erst nachdem Sie den „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente“ gestellt haben.

Dieser Antrag ist der Vordruck V 0210, den Sie unter folgendem Link herunterladen können:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/V_formulare_node.html

Normalerweise muss der Arbeitgeber den zweiten Teil des V 0210 ausfüllen. Da Sie bereits in Rente sind, schreiben Sie auf den zweiten Teil, dass die Rentenversicherung die letzten, gemeldeten Entgelte für die Berechnung zu Grunde legen soll.

Zudem müssen Sie den V 0300 beifügen.

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4 Antworten

senf-dazuam 21.02.2018 | 11:27
Hallo Olaf P.! Im Absatz 1 des § 187a SGB VI steht: "Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters entstehen, durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. ..." Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Zahlung also grundsätzlich möglich. Weiter heißt es "... Eine Ausgleichszahlung auf Grundlage einer entsprechenden Auskunft ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr zulässig, ab dem Versicherte die Rente wegen Alters, für die die Auskunft erteilt worden ist, nicht beansprucht haben oder ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderungen bezogen werden kann." siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187a.html Lassen Sie sich also den Betrag zum Ausgleich der Minderung von der DRV berechnen.
W*lfgangam 21.02.2018 | 21:14
Hallo Olaf P., Sie sind sich aber bewusst/haben /werden sich beraten lassen, wie lange Sie leben müssen, bis Sie Ihre Einzahlungen wieder komplett auf Ihrem Konto haben? Etwaige Folgezahlungen an Witwe und Waisen kann man dabei natürlich auch ins Auge fassen :-) Gruß w.
Schadeam 21.02.2018 | 22:04
Da man für etwa 100 € mehr Rente (Abschlagsausgleich) eine Zahlung von ca. 25.000 € leisten muss, dauert es mindestens 20 Jahre bis ein Rentner das wierder "raushat"
Fastrentneram 22.02.2018 | 13:03
Das ist leider nicht korrekt, da Einzahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich teilweise abgesetzt werden können, was die Amortisierungszeit ein wenig verkürzt. Letztendlich kann Ihnen da aber nur ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Zahlen liefern.
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