Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Olaf P.,
User senf-dazu hat schon fast alle Informationen gegeben, die wichtig sind.
Die Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt erst nachdem Sie den „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente“ gestellt haben.
Dieser Antrag ist der Vordruck V 0210, den Sie unter folgendem Link herunterladen können:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/V_formulare_node.html
Normalerweise muss der Arbeitgeber den zweiten Teil des V 0210 ausfüllen. Da Sie bereits in Rente sind, schreiben Sie auf den zweiten Teil, dass die Rentenversicherung die letzten, gemeldeten Entgelte für die Berechnung zu Grunde legen soll.
Zudem müssen Sie den V 0300 beifügen.
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