Die Zahlung zum Ausgleich von Abschlägen muss immer individuell betrachtet werden. Prüfen Sie, ob Sie die Zahlung(en) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können. Prüfen Sie, wie hoch die steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase der Rente wird. Bedenken Sie, dass die höhere Bruttorente in der Regel beitragspflichtig in der Kranken-und Pflegeversicherung wird. Rechnen Sie mit einer Amortisierungsdauer von ca. 20 Jahren ab Rentenbeginn! Die durch die Ausgleichszahlung erworbenen Ansprüche werden nicht separat geleistet, sondern es erfolgt eine Gesamtauszahlung der Rente, welche auch bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente mit berücksichtigt wird.