Hallo Thomas Fischer,
falls es Ihnen um die Bescheinigung für die Steuererklärung geht:
Nach Eingang der Zahlung bei der Deutschen Rentenversicherung schickt diese Ihnen eine Beitragsbescheinigung zu.
Die Beitragsbescheinigung können Sie auch für Ihre Steuererklärung nutzen. Sie können aber auch eine separate Bestätigung der Beitragszahlung vom Rentenversicherungsträger zur Vorlage beim Finanzamt anfordern. Die Beitragsbescheinigung und der Zahlungsnachweis reichen dem Finanzamt jedoch in der Regel aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung