Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Altersrente

von Marion23.10.2016 | 22:33
1026 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an Alle, ich habe folgende Nachfrage. Im nächsten Jahr werde ich 55 Jahre, wenn ich nun an die Rentenversicherung herantrete und Ausgleichszahlungen leisten will, weil ich vorzeitig in die Altersrente gehen will ist dies ja kein Problem, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind wie die Anzahl der Beitragsjahre. Wie stellt es sich dar, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt in die volle Erwerbsminderungsrente komme, würde diese Ausgleichszahling dies auch ausgleichen? Also wenn ich bei Eintritt in die Altersrente mit einem Abschlag von 10,8% rechnen müßte. Mein Kopf sagt eigentlich, dass müßte identisch sein, aber vielleicht wird es doch anders gewertet. Vielen Dank an Alle im Vorfeld. Schöne Grüße Marion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung zur Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung geht es um Altersrenten,

d.h. Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung können nicht ausgeglichen werden.

Bei den Beiträgen handelt es sich weder um Pflicht- noch um freiwillige Beiträge. Diese Beiträge sind auch nicht einem bestimmten Zeitraum zuzuordnen.

Der Bezug einer Versichertenrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze z.B. eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der

Zahlung der Beiträge allerdings nicht entgegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 24.10.2016 | 10:37
Hallo Marion! Mein Ansatz hierzu wäre, dass Sie mit der Ausgleichszahlung Entgeltpunkte laufen, die Ihrem Konto gutgeschrieben werden. Bei einer EM-Rente würde dann ausgehend von der Summe aus erarbeiteten und "gekauften" Entgeltpunkten ein Abschlag von bis zu 10,8 % berechnet. Ich lasse mich da aber gerne von den Experten korrigieren ...
SuchenUndFragenam 31.10.2016 | 11:19
??? Was ist das denn für ein Kauderwelsch? Ich habe es eher so wie senf-dazu verstanden: Die Ausgleichszahlung erhöht vom Prinzip her den Rentenanspruch. Wenn ich mir jetzt den Ausgleich berechnen lasse, den ich für einen Renteneintritt ab 63 zahlen sollte, dann bin ich ja auch nicht gezwungen, mir 63 in Rente zu gehen, sondern die Rente erhöht sich auch, wenn ich doch später in Rente gehe. Also müsste es sich doch auch positiv auf die EM-Rente auswirken. Der Versicherungsträger hat dann ja auch das Geld bekommen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026