Hallo Ekki,
Zuschläge an Entgeltpunkten aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters wirken sich nicht auf den Hinzuverdienstdeckel aus, bleiben also bei der Ermittlung der höchsten EP der letzten 15 Kalenderjahre unberücksichtigt.