Hallo Simone,
aktuell gibt keine gesetzliche Einschränkung zur Häufigkeit der Einzahlungen - insoweit sind also auch monatliche Zahlungen möglich. Eine Beschränkung der Zahlungen auf maximal zwei pro Kalenderjahr gab es nur im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2020.
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