Guten Tag Herr Baten,
sollten Sie im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können diese Beiträge nicht mehr zurückerstattet werden. Aus den von Ihnen gezahlten Beiträgen werden sogenannte Zuschlagsentgelpunkte ermittelt, welche die Summe Ihrer Entgelpunkte in Ihrer späteren Rentenberechnung erhöhen und somit auch Ihre monatliche Rente.