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Ausgleichszahlungen

von Ute13.09.2019 | 08:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Zusammen, in meiner Firma wird massiv Personal abgebaut. Das deutsche Jobwunder ist leider bei uns nicht angekommen. Ich bin 1959 geboren und kann so am 01.07.2025 in die Regelrente und am 01.07.2023 in die Rente nach 45 Jahren. Die 45 Berufsjahre habe ich am 01.07.2021 erreicht. Man bietet mir nun eine Abfindung an. Ich würde jetzt gerne am 01.01.2022 berufsbedingt gekündigt werden und diese Abfindung als Vergleich vor dem Arbeitsgericht erhalten. Danach müsste ich 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit und anschließend mit 5,4 % Abschlägen am 01.01.2024 in die Rente gehen. Die Abfindung möchte ich gerne vor der Arbeitslosigkeit als freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung geben, um die Abschläge zu verhindern. Die Abschläge werden ja abgezogen von dem Rentenanspruch, den ich am 01.01.2024 habe. Mein aktueller Rentenwert sind 42,00 EUR bei meinem Gehalt. Der Rentenabschlag beträgt bei 5,4% ca. 120 Euro. Das sind 3 Entgeltpunkt x 7.200 Euro = 21.600 Euro Das müsste ich doch einzahlen, um die Abschläge zu verhindern oder ist meine Rechnung falsch?

4 Antworten

Heinericham 13.09.2019 | 11:11
Hallo, Sie können sich an Ihren Rententräger wenden und eine Auskunft beantragen, was zum Ausgleich eingezahlt werden muss. Dann haben Sie bzw. Ihr Arbeitgeber schwarz auf weiß. Mit freundlichen Grüßen
DRVam 13.09.2019 | 11:14
Suchen Sie sich auf der Internetseite der Rentenversicherung das Formblatt V0210 und senden Sie dies ausgefüllt an Ihren zuständigen Rententräger. Von dort erhalten sie dann detaillierte Auskünfte zu einer möglichen Ausgleichszahlung.
W°lfgangam 13.09.2019 | 19:41
Hallo Ute, ich glaube, Sie machen einen Denkfehler. Ihr abschlagsfreier Rentenbeginn/Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist am 01.07.2023 – so Ihre Aussage. Bereits zum 01.07.2021 erreichen Sie die 45 Jahre - OHNE dass die nachfolgende Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn ab 01.01.2022 Ihnen die anvisierten 45 Jahre 'zerstört', da '45' schon vorher erreicht. Da ist dann nichts mit 5,4 % Abschlag ab 01.01.2024, wenn sowohl Ihr Mindestalters für die abschlagsfreie Rente erreicht ist (01.07.2023) und schon lange vorher die 45 Jahre voll sind (30.06.2021). Zum 01.01.2024 - nach 2 Jahren ALG - steht Ihnen die abschlagsfreie Altersrente/ab 01.07.2023 schon möglich, natürlich auch später/01.01.2024 zu. Sie können ab 01.07.2023 frei entscheiden, ob Sie weiterhin mit den Vorgaben des AA mitspielen wollen (ALG ist vielleicht sogar höher als die Rente und erhöht weiterhin die abschlagsfrei Rente) oder die Arbeitslosigkeit in Richtung abschlagsfreie Rente 'abbrechen'/jetzt her mit der Rente. DANEBEN haben Sie natürlich auch die Option, via Vordruck "V0210 - Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… zu nutzen, um Ihre Rente noch etwas aufzupeppen/da geht die Abfindung rein (hey, da kann ich sogar Steuern sparen :-)) – und die mit der Ausgleichszahlung erkauften Entgeltpunkte ontop auf die abschlagsfreie Rente mitzunehmen ...Ihre Einzahlung/Kapital könnte in 20-15 Jahren bereits wieder zuhause sein/gar nicht so schlecht – fragen Sie alternativ bei diversen Sofortrentenanlageinstitutionen nach, wie dort die derzeitigen Prognosen aussehen ;-) Kompliziert? Ggf. hinterfragen Sie zunächst Ihre möglichen Rentenansprüche – speziell die ohne Abschlag - in der nächsten Beratungsstelle. Zum etwaigen 'Steuersparen'/Abfindung/Ausgleichszahlung sollten Sie allerdings einen Steuerberater bemühen. Gruß w.
suchenwiam 13.09.2019 | 20:33
Erfahrungsbericht: Ich habe 2018 die V0210-Auskunft bekommen und mit Wikipedia-"Beratung" meine Altersvorsorgeaufwände bis auf das Maximum (KnRV-Höchstbeitrag) durch freiwillige Einzahlung von 15932€ aufgestockt. Laut Einkommenssteuerbescheid wurden rund 4900€ vom Finanzamt zurückerstattet, also gut 30%. Kann ich also empfehlen... :)
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