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Experten-Antwort

Ausgleichszahlungen Rentenminderung im Jahr 2022

von A. Scho.26.09.2023 | 13:01
292 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe im Jahr 2022 2*eine Ausgleichszahlung zur Rentenminderung vorgenommen. 1. Termin 01.07.2022 und 2. Termin 16.12.2022 zuvor wurde der Antrag V0210 gestellt und bestätigt mit Datum: 18.03.2022. Für die 2. Zahlung brauchte kein neuer Antrag gestellt werden. Nach der ersten Zahlung habe ich einen Zahlungsnachweis mit zig Formeln bekommen, u.a. der Umrechnungsfaktor für das Jahr 2022 mit 7235,5860. Den 2. Zahlungsnachweis habe ich (im Jahr 2023) ebenso bekommen, allerdings mit einem anderen Umrechnungsfaktor von 8024,4120. Dort steht auch in Klammern hinter, das dies der Umrechnungsfaktor für 2023 ist. Nun habe ich die Zahlung allerdings im Jahr 2022 vorgenommen, so das meiner Meinung nach der falsche Umrechnungsfaktor genommen wurde. Ist das korrekt? Ich habe schon mehrfach per e-Mail dieser Berechnung reklamiert/widersprochen, bekomme allerdings keine Antworten. In einem Online-Termin hat mir mitgeteilt, keinen Zugriff auf meine Unterlagen/Daten zu haben (Westfalen). Was kann ich tun? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2023 | 13:33

Hallo A. Scho.,

 

Sie können sich telefonisch an das Servicetelefon des Rententrägers wenden, von dem Sie Ihre Rentenunterlagen erhalten haben (z.B. DRV Bund = 0800 1000 48 070) und telefonisch nachfragen, ob Ihre Mails dort eingegangen sind.

Wenn ja, dann benötigen Sie etwas Geduld bis Sie die Antwort erhalten. Wenn nein, dann können Sie sich auch sicherheitshalber direkt über die Onlinedienste nochmal an den Rentenversicherungsträger mit der Bitte um Korrektur des Zahlungsdatums auf den 16.12.2022 wenden. 

Die Onlinedienste (hier Vordruck S8003) finden Sie unter dem folgenden Link:

 

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

2 Antworten

DRVam 26.09.2023 | 13:11
Warten bis auf Ihren Widerspruch reagiert wird. Ob Sie es glauben oder nicht, auch hier hat man keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen/Daten. Sie können auch über das Kontaktformular versuchen, Ihre zuständige Sachbearbeitung zu erreichen. Telefonische Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Zahlungsbescheid. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Kon…
Abschlägeam 26.09.2023 | 14:02
Lesen Sie sich aber auch noch einmal die Mitteilung GENAU durch, die Sie nach der zweiten Zahlung im Dezember 2022 dann erst in 2023 erhalten haben. Vielleicht wird Ihnen da ja nur vorgerechnet, wie der noch verbleibende Rest dann berechnet werden wird (mit einer vermuteten weiteren Zahlung noch in 2023), und das wäre dann ja völlig korrekt.
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