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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Heide,
wenn Sie zum 01.11.2022 die Altersrente für besonders langjährige Versicherte frühestens in Anspruch nehmen können, sind Sie vermutlich im Oktober 1958 geboren.
Sofern Sie ein Jahr früher in Rente gehen möchten, ist dies möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Sie dann eine andere Rentenart in Anspruch nehmen, nämlich die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Altersrente ist mit Abschlägen behaftet. Für jeden Monat, den die Altersrente vorzeitig, d.h. vor Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze ( das ist bei Ihnen das 66. Lebensjahr) in Anspruch genommen wird, sind das 0,3 Prozent. Wird die Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, sind das 10,8 Prozent.
Sollten Sie im Besitz einer Schwerbehindertenausweises sein, würde die Minderung hingegen nur 3,6 Prozent betragen.
Wenn Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen möchten, könnenn Sie die Rentenminderung ganz oder teilweise durch Sonderzahlung ausgleichen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird individuell berechnet. Dies können Sie mit den nachfolgenden Formularen bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0300.html
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