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Experten-Antwort

Ausgleichzahlung

von Heide22.06.2021 | 10:43
78 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich kann zum 1.11.22 mit 45 Versicherungsjahren Abschlsgsfrei in Rente gehen. Möchte aber schon 1 Jahr früher in Rente gehen. Besteht die Möglichkeit für dieses eine Jahr eine Ausgleichszahlung zu leisten, und wie hoch wäre die dann?. MfG Heide

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2021 | 11:56

Guten Tag Heide,

wenn Sie zum 01.11.2022 die Altersrente für besonders langjährige Versicherte frühestens in Anspruch nehmen können, sind Sie vermutlich im Oktober 1958 geboren.

Sofern Sie ein Jahr früher in Rente gehen möchten, ist dies möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Sie dann eine andere Rentenart in Anspruch nehmen, nämlich die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Altersrente ist mit Abschlägen behaftet. Für jeden Monat, den die Altersrente vorzeitig, d.h. vor Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze ( das ist bei Ihnen das 66. Lebensjahr) in Anspruch genommen wird, sind das 0,3 Prozent. Wird die Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, sind das 10,8 Prozent.

Sollten Sie im Besitz einer Schwerbehindertenausweises sein, würde die Minderung hingegen nur 3,6 Prozent betragen.

Wenn Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen möchten, könnenn Sie die Rentenminderung ganz oder teilweise durch Sonderzahlung ausgleichen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird individuell berechnet. Dies können Sie mit den nachfolgenden Formularen bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0300.html

2 Antworten

Schadeam 22.06.2021 | 10:52
Ja fordern Sie bei der DRV mit dem Formular V0210 die entsprechenden Zahlen an. Das Formular finden Sie durch einfaches googeln
W°lfgangam 22.06.2021 | 21:53
Hallo Heide, dazu nur ein paar allgemeine Gedanken: Sie erhalten ab 63 eine unterdurchschnittliche Rente von "netto" 1000 €, also verzichten bis zur abschlagsfreien Rente auf 12.000 €. Zahlen dafür noch rd. 25.000 € für den Abschlag ein, müssen finanziell gesehen erstmal 37.000 € reinholen ...bei einem Mehrbetrag der abschlagsfreien Rente ab 64 dauert das mit der 'Mehrrente' von rd. 100 € wie lange? ;-) Nebenbei, werden Sie - statistisch gesehen - Witwe, wird die Witwenrente - sofern Ihre Altersrente aktuell 902 € überschreitet, zusätzlich zu kürzen sein. Tipp: lassen Sie sich vor einer Ausgleichszahlung ausführlich vor Ort informieren. Gruß w.
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