Hallo Zarthy,
in der Auskunft über die Ausgleichszahlung wird der Ausgleichsbetrag ermittelt und nicht die "entgangenen Entgeltpunkte".
Ausgehend von den vorhandenen Versicherungszeiten wird bis zum gewünschten Rentenbeginn zuerst eine Hochrechnung bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen. Anschließend wird von diesem Betrag der Abschlag berücksichtigt.
Im Ergebnis wird also der Ausgleichsbetrag ausgewiesen und nicht die "entgangenen Entgeltpunkte".
Die Berechnungsformel können Sie in der von 'Lesen bildet' genannten Quelle nachvollziehen.