Den Äußerungen von W*lfgang kann so gefolgt werden.
Es kommt auch darauf an, ob Sie in Zukunft wieder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können und somit neue EP erwirtschaftet werden. Auf jeden Fall können/müssen Sie dafür einen Antrag (V0210) ausfüllen und zu Ihrem zuständigen Rententräger schicken. Dieser teilt Ihnen alles Weitere mit.