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Ausgleichzahlung Rentenminderung bis März 23

von Freizeitheld20.03.2023 | 17:12
218 Ansichten
4 Antworten
Meinen Antrag auf Ausgleichszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung hatte ich 2021 gestellt und in 2021 auch über 50% der berechneten Summe in die Rentenkasse eingezahlt. Unter gewissen Umständen gibt es bei Einzahlung bis Ende März 2023 noch die günstigen Konditionen für Rentenpunkte aus 2022. Wenn ich auf Basis meines Antrages aus 2021 bis Ende März 2023 eine weitere Einzahlung vornähme, erhalte ich dann meine Rentenpunkte zum Preis der ungünstigeren 2023iger Kondition oder gibt es eine Möglichkeit auch noch an die 2022iger Kondition zu kommen? Falls nein, gibt es einen anderen Weg?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.03.2023 | 07:07

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – aber auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

3 Antworten

ThomasRam 20.03.2023 | 18:02
Ja. Nein.
W°lfgangam 20.03.2023 | 19:30
Hallo Freizeitheld, durch den Antrag in 2021 haben Sie sich bei rechtzeitiger Zahlung in 2021 lediglich die Werte aus dem Antrag/dem dazu ergangenen Bescheid, gesichert – genau für 3 Monate/für die Teilzahlung. Weitere Teilzahlungen orientieren sich an den aktuellen Werten zum Einzahlungszeitpunkt = was kostet JETZT/2023 ein 'gekürzter' EP. Einzahlungs-/Berechnungsjahr 2022 ist Vergangenheit. Da es hier oft um langfristige Ratenzahlungen geht, ist die 'stetige Verteuerung' der gekürzten EP letztendlich doch nur ein Peanutsgedanke, wenn man die in der Einzahlungsphase 'erwirtschafteten' Vorteile/Steuern mitnimmt ...2022 war das also wahnsinnig 'billig' - na dann doch in 2022 rein mit dem vollen/fehlenden Ausgleichsbetrag ;-)) Wenn Ihnen nun plötzlich der Gedanke 'günstig/ungünstig' kommt ...wieso sind Sie da nicht schon in 2022 drauf gekommen?? Die Medien haben zum Jahresende 2022 so was von getrommelt, dass die DRV nunmehr Rentenpunkte auf Zuruf verschenkt ... *g Gruß w. PS: Zur Beruhigung, Sie haben nicht Hunderte € Monatsrente 'verschenkt'. Bei kleineren Einzahlungen/Raten von lediglich 10.000 €, haben Sie zum Einzahlungsjahr 2022 grob 5 € Monatsrente 'verschenkt’ – Mehraufwand 2023 dafür gut 1000 €. Hingegen dürfte die wohl nicht erfolgte steuermindernde Ausgabe/Beitragszahlung in 2022 viel schwerer wiegen ...
Reutersam 20.03.2023 | 19:14
Leider gilt hier Wer zu spät kommt, der kann nicht profitieren Die cleveren Steuersparer, die so wie Sie bereits im Jahr 2021 einen Teilbetrag eingezahlt haben, haben im Dezember 2022 einfach einen neuen Antrag gestellt. Mit der neuen Auskunft der Rentenkasse läuft erneut eine 3 Monatsfrist. Oder man hat in ersten Tagen des Jahres 2023 eingezahlt. Vorteil der Betrag kann 2023 in voller Höhe abgesetzt werden, die Rentenkasse verbucht den Betrag noch für das Jahr 2022 (es werden 8 Tage zugunsten des Einzahlers zurück gerechnet) Aber Schade hat Recht Hätte, hätte... Fürs nächste Mal... Besser gleich im Internet im Privatierblog nachschauen, wo sich die Optimierer austauschen. Das hier war, ist und bleibt hoffentlich ein Rentenforum für Fragen zur gesetzlichen Rente und nicht für Altersteilzeitler etc.
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