Den richtigen Ausführungen von Rosanna um 10.05 Uhr kann noch hinzugefügt werden:
Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung/selbständigen Tätigkeit während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente spielt bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes keine Rolle. Selbstverständlich können Sie - auch im Rahmen eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses - Ihren Hinzuverdienst so erhöhen, dass die gewünschte Hinzuverdienstgrenze "knapp" eingehalten wird. Hierbei bitten wir zu beachten, dass sich ab 01.01.2008 die Ermittlung der Mindesthinzuverdienstgrenze geändert hat in der Form, dass die monatliche Bezugsgröße ( 18 Abs. 1 SGB 4) Einfluss bei der Berechnung findet. Bitte erfragen Sie deshalb bei Ihrem Rentenversicherungsträger die aktuell für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen.