Hallo Kobe,
die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die einheitliche Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte sind bundesweit an die Minijob-Zentrale in Essen zu zahlen, die sie entsprechend verteilt.
Auch für den Beitragseinzug der rentenversicherungspflichtig geringfügig entlohnt Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle zuständig.
Über Ihre Sozialversicherungsnummer kann die Minijob Zentrale feststellen, ob Sie angemeldet sind.
Das Servicetelefon der Minijob Zentrale erreichen Sie unter 0355 2902-70799.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung