Ein Flüchtlingsausweis der als Nachweis gem. § 1 Abs. 3 BVFG dient, enthält folgende Angaben: Nummer des Ausweises, Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Kinder unter 16 Jahren, Datum des Zuzugs ins Bundesgebiet, Wohnort und Wohnung, Ort und Datum der Ausstellung und Angabe zur ausstellenden Behörde mit Dienststempel.