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Auskunft wirtschaftl. Verhältnisse

von Fragesteller12.11.2007 | 14:44
2807 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann ist Nachhilfelehrer und seine Beiträge zur RV werden jedes Jahr nach Vorlage des letzen EST-Bescheids "einkommensgerecht" neu eingestuft. Die ist kürzlich erst wieder erfolgt & nun wurde er völlig überraschend & zusammenhangslos erneut angeschrieben und zur Darlegung seiner kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse im beigefügten Formulars "R5219"aufgefordert. Ohne Begründung. Kann mir jemand erklären, was das soll & weshalb der BFA ein derartiger Einblick in unsere Privatsphäre gestattet sein sollte? Hier geht es schließlich nicht um die Beantragung eines Kredits oder Insolvenzverfahrens... Besten Dank im Voraus!

4 Antworten

!am 12.11.2007 | 15:10
Zur Feststellung der Beitragshöhe ist diese Auskunft nicht notwendig. D.h. wenn Ihr Mann die Beiträge in der festgestellten Höhe mtl. laufend und pünktlich zahlt, gibt es keinen Grund, diese Aussagen von ihm einzufordern. Sollten jedoch Beitragsrückstände bestehen und ihr Mann hat die Zahlung in Form von mtl. Raten beantragt, dann ist diese Abfrage gerechtfertigt, da die RV vor einer Ratenzahlungsveréinbarung erst prüfen muss, ob die von ihrem Mann angebotenen Raten den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Um diesbezüglich Sicherheit zu erlangen, empfehle ich, in Ihrer zuständigen Sachbearbeitung nach dem Grund dieser Datenanforderung zu fragen.
Fragestelleram 12.11.2007 | 16:10
Hallo, vielen Dank für die prompte Antwort! Da bin ich aber froh, es muß sich wohl um ein Mißverständnis handeln.. Beste Grüße & besten Dank nochmals!
!am 13.11.2007 | 08:07
Na, wie gesagt, um keine gesetzten Termine zu verpassen etc. würde ich Ihnen empfehlen, sich telefonisch direkt mit dem Verfasser Ihres Schreibens in Verbindung zu setzen. Manchmal kann man solche Sachen dadurch kurzfristig und schnell klären! Aber auf keinen Fall ignorieren! Denn ich kann von hier aus nicht sehen, warum Sie diesbezüglich angeschrieben worden sind!
wissenderam 13.11.2007 | 23:33
"Aber auf keinen Fall ignorieren! Denn ich kann von hier aus nicht sehen, warum Sie diesbezüglich angeschrieben worden sind!" Schreiben, die nicht gegen Empfangsbekenntnis entgegengenommen wurden, kann man ignorieren. Quelle: 1. Semester Jurastudium ...
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