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Auskunft zu Gutachtertermin

von zwilling26.03.2008 | 16:30
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6 Antworten

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Hallo, ich bin seit vielen Jahren in nervenärztlicher Behandlung und habe Anfang Februar einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Nun habe ich von der DRV eine Mitteilung erhalten, daß ich in den nächsten Tagen einen Nervenarzt hier aufsuchen muß zwecks Erstellung eines Gutachtens. In dem Vordruck der DRV steht, daß vorh. Röntgenaufnahmen, ärztliche Befunde zu diesem Termin vorzulegen sind. Ich habe jedoch keine Unterlagen, außer einem Befund meines Arztes zur Beantragung GdB. Langjährige psychische Störungen kann ich nicht durch "handfeste" Unterlagen wie Röntgenaufnahmen dokumentieren. Mir fällt es außerordentlich schwer, einer mir nicht vertrauten Person ggü. meine Probleme zu artikulieren. Ich frage mich daher, wie jemand ohne vorherige Informationen bei solchen Krankheiten auf die Schnelle ein Gutachten abgeben kann. An anderer Stelle habe ich gelesen, man soll sich vorher Notizen über die Krankheitsentwicklung und die Auswirkungen machen. Anders kriege ich das auch nicht zusammen. Wieder anderswo steht, bei nervenärztlichen Gutachten bekommt man vorher einen Frageborgen zugeschickt? Wer kann mir einen Rat geben? Danke und Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur Feststellung der Restleistungsfähigkeit ist der ärztliche Dienst der DRV auf Gutachten angewiesen. Liegen diese nicht in ausreichender Form vor, ist eine Untersuchung erforderlich.

Mehr als diese allgemeinen Aussagen kann ich zu diesem Thema leider nicht treffen.

5 Antworten

Ypsilonam 26.03.2008 | 17:05
Naja,ich hatte einmal einen Termin bei einem Nervenarzt zur Begutachtung.Das lief so.Der Arzt kommt ins Zimmer,sagt Guten Tag,was fehlt ihnen denn und gleichzeitig,ziehen sie ihre Hose aus.Bevor ich etwas sagen konnte prüfte er die Kniereflexe und ging wieder.Dann kam die MTA und machte bei mir noch ein EEG,das wars dann.Natürlich war ich laut diesem Gutachter Kerngesund. Ich meine damit,es ist schwer Verhaltesnregeln zu geben,denn es läuft von Arzt zu Arzt total unterschiedlich. Das einzig Wahre ist eine mindest 6 wöchige Reha,da wird man dann doch ernsthafter beurteilt als bei diesen DRV gefälligen Gutachtern die ja ihren Nebenverdienst gerne behalten wollen.
Antoniusam 26.03.2008 | 18:23
Wo liegt denn eigentlich Ihr Problem? Lassen Sie von Ihrem Neurologen bzw. Psychiater einen ausführlichen Befundbericht schreiben und legen Sie diesen bei Ihrem Gutachter-Termin vor. Alles weitere ergibt sich dann schon ganz automatisch! MfG
zwillingam 26.03.2008 | 18:29
Hallo, das Problem ist doch, daß mein Psychologe keinen Befundbericht schreibt. Er sagt immer, wenn ich von irgendeiner Stelle ein Formular zugeschickt bekomme, dann fülle ich das aus. Basta.
Antoniusam 26.03.2008 | 18:50
.........dann sollten Sie schleunigst den Arzt wechseln! Auf Ihr Verlangen hat Ihnen der Arzt sogar die vollständige Krankenakte auszuhändigen. MfG
Laraam 30.03.2008 | 15:25
Ich habe wertvolle Informationen vor Rentenantragstellung auch hier entnehmen können: http://www.rentenburo.de/index0.html Aus dem Inhalt: Was ist beim Gutachtenstermin zu beachten Bei einem Gutachtenstermin geht es auch immer um Ihre Glaubwürdigkeit. Wenn Sie z.B. bei einem ärztlichen Gutachtenstermin Tatsachen geäußert haben (die ggf. auch falsch beim Gutachter ankamen), die dann später bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung berichtigt oder ergänzt werden müssen, dann ist Ihre Glaubwürdigkeit herabgesetzt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich gut vorbereitet zu einem Gutachtenstermin, einer Gerichtsverhandlung usw. zu gehen. Haben Sie das Gefühl, dass der Gutachter etwas falsch verstanden haben könnte, wiederholen Sie Ihre Angabe. Egal bei welcher Gelegenheit eine Äußerung stattfindet, egal ob schriftlich oder mündlich, es sollte immer genau erkenntlich sein wie und was gemeint ist. "Ich habe beim Fenster putzen immer Hilfe." ist etwas anderes als: "Beim Fenster putzen kann ich selbst nicht mehr mitarbeiten, ich kann ............... FG Lara
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