Hallo Gerlinde,
fehlerhaft ist keine der beiden Auskünfte. Es liegen nur unterschiedliche Berechnungsgrundlagen vor.
Die letzte Auskunft ist genauer, da dort auch zukünftige Entgelte mit in die Berechnung eingeflossen sind und somit die zu erwartende Rentenminderung genauer errechnet werden konnte.
Bei einem gleichen Rentenbeginn müssen in beiden Berechnungen unterschiedliche Beträge als Rentenminderung ausgewiesen sein.
Sie können jetzt für sich selbst entscheiden, wieviel Sie zukünftig als Ausgleichsbetrag einzahlen möchten und welche Ausgleichssumme Sie erzielen möchten.
Ansonsten können Sie sich bei weiteren Fragen gern an das Servicetelefon Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden.