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Experten-Antwort

Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Gerlinde17.12.2021 | 16:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich habe im Juli 2020 erstmalig eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung enthalten. In dieser Auskunft wurde mir mitgeteilt, dass ich die Rentenminderung um 14,4% ausgleichen kann durch Zahlung von 64.550 EUR. In dieser Auskunft war u.a. als Anlage mein Rentenversicherungsverlauf beigefügt. In dem Rentenversicherungsverlauf waren die Einküfte bis 31.12.2019 korrekt enthalten. Für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 waren die Einküfte ebenfalls korrekt dargestelllt, aber mit dem Hinweis:“ Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen aus vorausbescheinigten Entgelten“. Soweit so gut und alles ok. Ich habe dann in 2020 25.000 EUR eingezahlt. Für 2021 wollte ich erneut eine Einzahlung vornehmen und habe aus diesem Grund bei der DRV eine neue Auskunft angefordert und im Dezember 2021 auch erhalten. In dieser aktualisierten Auskunft wurde mir mitgeteilt, dass ich die Rentenminderung um 14,4% ausgleichen kann durch Zahlung von 64.900 EUR. Da kamen natürlich sofort große Fragezeichen, weil ich doch ein Jahr zuvor bereits 25.000 eingezahlt hatte. Diese 25.000 EUR waren auch in dem neuen Bescheid auch korrekt verbucht. Habe schnell herausgefunden, woran diese scheinbare Unstimmigkeit liegt: Für das zukünftige Jahr 2022 und alle weiteren Jahre bis zum 31.01.2020 (Beginn der Rente mit 63 Jahren) waren Einküfte in Höhe der Einkünfte aus 2020 aber mit dem Hinweis:“ Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen aus vorausbescheinbigten Entgelten“ eingetragen. Das heisst, in der Auskunft vom Dezember 2021 wurde eine Prognose für die Jahre 2022 bis 2030 durchgeführt. Weil das in der Auskunft vom Juli 2020 unterblieben ist, ergeben sich natürlich ganz andere Werte bei der Berechnung. Ich bin nun ratlos. Welcher Bescheid ist denn fehlerhaft? Der Juni-2020-Bescheid, der nur von den real verdienten EP ausgeht oder der Dezember-2021-Bescheid, der darüber hinaus EP für die zukünftigen Jahre hinzuaddiert? Viele Grüße, Gerlinde

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerlinde,

fehlerhaft ist keine der beiden Auskünfte. Es liegen nur unterschiedliche Berechnungsgrundlagen vor.

Die letzte Auskunft ist genauer, da dort auch zukünftige Entgelte mit in die Berechnung eingeflossen sind und somit die zu erwartende Rentenminderung genauer errechnet werden konnte.

Bei einem gleichen Rentenbeginn müssen in beiden Berechnungen unterschiedliche Beträge als Rentenminderung ausgewiesen sein.

Sie können jetzt für sich selbst entscheiden, wieviel Sie zukünftig als Ausgleichsbetrag einzahlen möchten und welche Ausgleichssumme Sie erzielen möchten.

Ansonsten können Sie sich bei weiteren Fragen gern an das Servicetelefon Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Wurzelpeteram 17.12.2021 | 16:20
Mir wird ganz schwindlig... Wo nimmt man als Ottonormalverbraucher nur so viel Kohle her? Das ist der Verdienst von mehreren Jahren und hier schreiben viele, dass sie solche Summen einzahlen wollen. Naja, immerhin hat die DRV vermeldet, dass es 2021 40 Rentner gegeben hat, die die magische 3000 geknackt haben,,, Wahnsinn!
Jonnyam 17.12.2021 | 16:33
Fehlerhaft ist kein Bescheid, da unterschiedliche Annahmen. Günstiger ist für Sie der Bescheid vom Dezember 2021, da Sie damit den höchstmöglichen Ausgleichsbeitrag zahlen können, nicht müssen!!! Wenn es steuerrechtlich keinen Sinn macht, sollten Sie übrigens die Zahlung auf 2022 verschieben, da das 6,36 % günstiger ist als eine Zahlung noch in 2021
AlterNomadeam 18.12.2021 | 14:36
64.900 EUR.
Mir wird ganz schwindlig... Wo nimmt man als Ottonormalverbraucher nur so viel Kohle her? Das ist der Verdienst von mehreren Jahren und hier schreiben viele, dass sie solche Summen einzahlen wollen. Naja, immerhin hat die DRV vermeldet, dass es 2021 40 Rentner gegeben hat, die die magische 3000 geknackt haben,,, Wahnsinn!
Die Höhe solcher Ausgleichszahlungen mag einem erstmal gross vorkommen. Aber wenn man z.B. 25J 200€/Mon mehr Rente bezieht kommt man schon auf 60.000€ (ohne Berücksichtigung von Rentenerhöhungen).
P.S.am 18.12.2021 | 16:39
Zitat von AlterNomade anzeigenausblenden
Mir wird ganz schwindlig... Wo nimmt man als Ottonormalverbraucher nur so viel Kohle her? Das ist der Verdienst von mehreren Jahren und hier schreiben viele, dass sie solche Summen einzahlen wollen. Naja, immerhin hat die DRV vermeldet, dass es 2021 40 Rentner gegeben hat, die die magische 3000 geknackt haben,,, Wahnsinn!
Die Höhe solcher Ausgleichszahlungen mag einem erstmal gross vorkommen. Aber wenn man z.B. 25J 200€/Mon mehr Rente bezieht kommt man schon auf 60.000€ (ohne Berücksichtigung von Rentenerhöhungen).
Genau und mit Mitte 80 beginnt dann das Leben oder? Absolut verrückt!
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