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Experten-Antwort

Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Andrea15.08.2022 | 20:01
90 Ansichten
3 Antworten
Habe 2017 obengenannte Auskunft beantragt und von der RV erhalten. Bin 01/1960 geboren und wollte zum 01.02.2023 mit 63 in Rente mit vollen Abschlägen. Deshalb die Auskunft und zwischen 2017 und 2021 habe ich auch 30.000,-- Beitragszahlungen für Abschläge geleistet. Allerdings sind noch ca. 7.300,-- Euro offen. Die will ich 2023 oder 2024 noch bezahlen. Bin momentan arbeitslos gemeldet und beziehe ALG 1. Habe Anspruch bis 30.09.2023 den ich ausschöpfen möchte. Werde also keinesfalls zum 01.02.23 in Rente gehen. Der genaue Zeitpunkt ist noch offen. HAbe über 45 Jahre voll (ohne ALG-Zeit ) und könnte Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Renteneintritt dann 01.06.24 ohne jeden Abschlag. Was bedeutet in der Auskunft vom 29.08.2017 der Absatz: #Sollten Sie nach dem 31.01.23 Beiträge zahlen wollen, müssen Sie eine neue Auskunft beantragen. Kann mir einer fachlich und rentenrechtlich desen Satz erklären ? Besten Dank für kompetente Hinweise Andrea

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2022 | 09:17

Hallo Andrea,

die in der Auskunft vom 29.08.2017 errechnete Höhe der möglichen Ausgleichszahlungen ist in vollem Maße nur zulässig, wenn die Zahlung bis zum 31.01.2023 erfolgt bzw., wenn ab 01.02.2023 tatsächlich die Altersrente beansprucht wird, kann auch ab 01.02.2023 noch der Restbetrag gezahlt werden.

Wählen Sie einen späteren Beginn der Altersrente, ist der Abschlag geringer als beim Rentenbeginn 01.02.2023, so dass dann die Höhe der nach 31.01.2023 evtl. noch zulässigen Beitragszahlungen neu zu bestimmen wäre.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berndam 15.08.2022 | 20:05
Nach dem 31.01.2023 fallen nicht mehr die vollen Abschläge an, sondern jeden Monat später 0,3 % weniger, also könnten Sie auch insgesamt weniger Abschläge durch zusätzliche Zahlungen ausgleichen. Also die Summe der maximal möglichen Ausgleichszahlungen sinkt dann Monat für Monat.
Andreaam 18.08.2022 | 17:34
Vielen Dank für die verständliche Erklärung
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