Normalerweise geben sich Ehepartner die Auskünfte selbst.
Nur im Zuge des Versorgungsausgleichs (Scheidung) gibt es rechtliche Grundlagen im Rentenrecht, wenn der Ehepartner die Auskünfte verweigert.
Ob es dies bei krankenkassenspezifischen Fragen auch eine Rechtsgrundlage gibt, sollten Sie bei der Krankenkasse nachfragen.