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Experten-Antwort

Auskunftsanspruch Pflegekasse

von Uli09.08.2023 | 18:21
204 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag liebe Forumteilnehmer, unser Vater war bis zu seinem Tod im August vergangenen Jahres mit der Pflegestufe 3, betreut durch uns zwei Kinder und einem ambulanten Pflegedienst sowie einer Reinigungskraft in seiner eigenen Wohnung versorgt. Mein Bruder war mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus der Ansprechpartner für die Pflegekasse. Sämtlicher Schriftverkehr lief über ihn, Anträge zur Kostenersattung, Fahrtkosten usw. wurden von ihm gestellt. Hierüber hatten weder unser Vater noch ich detaillierte Informationen oder Unterlagen. Unmittelbar nach dem Tod unseres Vaters wurde die Vorsorgevollmacht meines Bruders von mir bei der zuständigen Pflegekasse wirksam widerrufen. Es ist inzwischen bekannt geworden, dass mein Bruder noch Monate nach dem Tod weitere Anträge auf Kostenerstattungen, u. a. Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestellt hat, diese Erstattungen jedoch nicht auf das Nachlasskonto ausgezahlt wurden. Leider hat die Pflegekasse auf meine Bitte auf Akteneinsicht nicht reagiert. Welche Möglichkeiten bestehen an Informationen über Zahlungen der Pflegekasse nach dem Tod unseres Vaters zu gelangen? Wie wird so etwas üblicherweise gehandhabt? Freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich vorab. Freundliche Grüße Uli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli,

 

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die zuständige Krankenkasse/Pflegekasse Ihres Vaters.

 

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3 Antworten

Abschlägeam 09.08.2023 | 18:34
Hallo Uli, die Rentenversicherung hat mit 'Pflegekasse' nichts zu tun. Bitte erkundigen Sie sich also bei der zuständigen Pflegekasse, welche Unterlagen dort von Ihnen benötigt werden, damit Sie ggfs. Einblick in die Ansprüche und Erstattungen bekommen könnten. Ansonsten betrifft es wohl eher Erb- und Familienrecht und wenn da keine Einvernehmlichkeit herrscht, hilft ggfs. ein entsprechender Anwalt.
Logikam 09.08.2023 | 19:35
Pflegekasse = Zuständigkeit Krankenkasse = Krankenkassenforum!
Uliam 10.08.2023 | 05:51
Vielen lieben Dank für die Antworten und Verweis auf das Krankenkassenforum. Freundliche Grüße Uli
Deutsche Rentenversicherung
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