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Experten-Antwort

Ausländische Zeiten

von Hans05.07.2020 | 23:55
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe in Deutschland ca. 10 Versicherungszeit. Dann nochmals 16 Jahre Zeit in Australien und 20 Jahre in Amerika. Also alles zusammen über 45 Jahre. Ich beabsichtigte die Rente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen. Als ich jetzt bei der RVA in Hamburg erkundigte, wurde mir gesagt, dass die Versicherungszeiten nur von 2 Ländern zusammengezogen werden können. Also entweder AUS-DE oder USA-DE. Es besteht ja ein Rentenabkommen zwischen allen 3 Ländern. Das Rentenabkommen wäre ja dann für mich nichts wert. Dann kommt noch dazu das man von verschiedenen Angestellten der RVA unterschiedliche Informationen bekommt.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hans,

entgegen Ihrer Aussage gibt es nicht EIN Rentenabkommen zwischen den 3 beteiligten Staaten.

Vielmehr hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit Australien abgeschlossen und ein weiteres mit den USA.

Beide Abkommen enthalten eine Regelung, die die gleichzeitige Anwendung mehrerer Abkommen verbietet (sog. Abwehrklausel).

Es kann also nur entweder das deutsch-amerikanische Abkommen oder das deutsch-australische Abkommen angewendet werden. Folglich können für die Prüfung der Wartezeit und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch nur entweder die deutschen und die amerikanischen Versicherungszeiten oder die deutschen und die australischen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Die Zusammenrechnung der deutschen, amerikanischen UND australischen Zeiten ist rechtlich ausgeschlossen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir sperren den Thread, da das Thema sachlich ausgereizt ist und alle weiteren Einträge zu recht emotionalen Diskussionen führten.

Wir bitten um Verständnis.

Ihr Admin

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10 Antworten

Studentam 06.07.2020 | 00:39
Nur weil ein Abkommen besteht, bedeutet das automatisch die Anerkennung aller Zeiten aus allen Ländern? Haben Sie mal in die Abkommen reingeschaut? Nein, denn in diesen ist Ihr Fall nämlich grundsätzlich ausgeschlossen. Haben Sie Zeiten aus verschiedenen Ländern erworben kann grundsätzlich nur nach einem Rechtskreis anerkannt werden. Haben Sie Zeiten aus Österreich Frankreich und USA erworben kann, wegen des Europarechts, Österreich und Frankreich anerkannt werden aber nicht USA. Oder Sie lassen USA anerkennen und verzichtet dafür auf Österreich und Frankreich. Alle drei ist aber in den Abkommen ausgeschlossen. Es gibt aber Ausnahmen, wenn Abkommen die Zusammenrechnung aller Zeiten erlauben. Hierzu lassen Sie sich beraten. Nach derzeitigem Stand wird USA UND Australien aber nicht funktionieren.
Hansam 06.07.2020 | 13:43
"Rechtlich Ausgeschlossen" ja, von meiner Sicht aus, "Rechtlich beschissen".
Sonjaam 06.07.2020 | 15:03
Man wird es nie allen Recht machen können. Die USA und Australien sind da ja auch mit im Boot und haben ihre Vorstellungen, wenn sowas abgeschlossen wird. Kann doch die DRV nichts dafür.
Molitoram 08.07.2020 | 18:05
Hallo, auch wenn in Deutschland die DRV das nicht so berechnet wie Sie es gerne hätten, so haben Sie doch in allen drei Ländern Rentenansprüche erworben und müssten also mehrere Renten bekommen. Das ist doch grundsätzlich positiv.
Siehe hieram 08.07.2020 | 18:26
Außerdem haben Sie das Recht, dass die DRV für die Berechnung der deutschen Rente prüfen muss, ob es für Sie günstiger ist, die Zusammenrechnung nach dem deutsch-australischen oder dem deutsch-amerikanischen Versicherungsabkommen die Rente zu erhalten. Je nachdem, welches Ergebnis für Sie günstiger ausfällt, muss dann für Sie berücksichtigt werden. Entsprechend sollten Sie sich aber in den anderen Ländern (Amerika/Australien) erkundigen, ob die Rente von dort tatsächlich noch bezahlt wird, wenn die Zeiten bereits dann schon in der deutschen Rente berücksichtigt werden. Die entsprechenden Sozialversicherungsabkommen finden Sie unter diesem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Hansam 16.07.2020 | 17:35
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo, auch wenn in Deutschland die DRV das nicht so berechnet wie Sie es gerne hätten, so haben Sie doch in allen drei Ländern Rentenansprüche erworben und müssten also mehrere Renten bekommen. Das ist doch grundsätzlich positiv.
Außerdem haben Sie das Recht, dass die DRV für die Berechnung der deutschen Rente prüfen muss, ob es für Sie günstiger ist, die Zusammenrechnung nach dem deutsch-australischen oder dem deutsch-amerikanischen Versicherungsabkommen die Rente zu erhalten. Je nachdem, welches Ergebnis für Sie günstiger ausfällt, muss dann für Sie berücksichtigt werden. Entsprechend sollten Sie sich aber in den anderen Ländern (Amerika/Australien) erkundigen, ob die Rente von dort tatsächlich noch bezahlt wird, wenn die Zeiten bereits dann schon in der deutschen Rente berücksichtigt werden. Die entsprechenden Sozialversicherungsabkommen finden Sie unter diesem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Ich gehe jetzt mal davon aus das in meinem Fall für die Zusammenrechnung das deutsch-amerikanischen Versicherungsabkommenam am günstigsten ist und zwar weil ja da die meisten Jahre zusammen kommen. Es bezahlt jedes Land nur seinen Anteil basierend an den Jahren Arbeit/Aufenthalt. Man wird vom deutschen System insoweit benachteiligt weil die Jahre NUR aus 2 Ländern und nicht aus allen 3, wie in meinem Fall, zusammengerechnet werden.
Hansam 16.07.2020 | 17:21
Ja, weiß ich. Es geht ja um das 'wann', nicht wieviel. Ich bekomme bereits die U.S. Rente, wenn auch mit Abschlag. Die australische gibt es erst mit 67 und die ist Bedürftigkeitsorientiert.
Schadeam 16.07.2020 | 18:39
Hans das ist Quatsch! Die SV Abkommen zielen in erster Linie darauf ab die Menschen nicht zu benachteiligen, dadurch dass die Zeiten addiert werden. Dass bei Ihnen nicht alle 3 Länder addiert werden, ist den Verhandlungen mit USA und Australien geschuldet... Hätten Sie 25 Jahre in D und 25 Jahre in CH gearbeitet, würden Sie nicht übers Abkommen schelten, weil Sie dann Ihre "berümten 45 Jahre" zusammen hätten. Aber auch da (im Verhältnis zur Schweiz) schimpfen einige. Dass jemand in aller Regel freiwillig die Entscheidung getroffen hat in einem oder mehren anderen Ländern zu arbeiten, bringt die Konsequenz mit sich, dass eben irgendwelche internationalen Vereinbarungen gelten. Werden die individuell positiv erlebt, ist alles gut - haben diese Regelungen einen individuell negativen Aspekt, geht die "berühmte Jammerei" los und irgendeiner muss "schuld" sein (auch wenn der gar nichts dafür kann).
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