Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausland arbeiten / freiwillige GRV-Beiträge

von ChrisAlexJo29.04.2016 | 09:49
906 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo alle zusammen, Kann ich freiwillige GRV-Beiträge zahlen, während ich im Ausland lebe und arbeite? Wenn ja, lohnt sich das? Situation: - Masterabsolvent, 26 Jahre alt - Werde in der Schweiz arbeiten - Rechne damit, wieder nach 3-5 Jahren zurück in die BRD zu ziehen Ich habe gehört, dass man ein bestimmtes “Mindestguthaben” auf dem GRV-Zeitkonto erreicht haben muss, um GRV-berechtigt zu sein. Von daher meine Überlegung, ob ich freiwillig bereits GRV-Beiträge leisten kann während meiner Schweiz-Zeit. Wozu ratet ihr mir? Vielen Dank und freundliche Grüße Christian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter ChrisAlexJo,

grundsätzlich besteht in der Schweiz ein Volksversicherungssystem, in das sowohl Arbeitnehmer/Selbstständige als auch Einwohner einzahlen.

Es entstehen daher Wohn- und/oder Versicherungszeiten, die später grundsätzlich auch für die Erfüllung der Mindestwartezeit von fünf Jahren - und damit für die Erfüllung eines deutschen Rentenanspruchs - im Wege der Zusammenrechnung zu berücksichtigen wären.

Sofern Ihnen das „zu wenig“ ist, wären Sie aber auch während Ihres Aufenthalts in der Schweiz zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, ohne dass Sie zuvor überhaupt einen Beitrag zur GRV gezahlt haben müssten (vorausgesetzt wird die deutsche Staatsangehörigkeit).

Der Mindestbeitrag beträgt zurzeit monatlich 84,15 €.

Letztlich müssten Sie jedoch selbst entscheiden, ob Sie zusätzlich zur schweizerischen Versicherung freiwillige Beiträge zur deutschen GRV leisten wollen/können.

Eine „Lücke“ in Ihrer deutschen Versicherungsbiografie entstünde für die Zeit des Aufenthaltes in der Schweiz grundsätzlich jedenfalls nicht.

Hier der Link zur bereits genannten Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/33_meine_zeit_in_der_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Inkaam 29.04.2016 | 11:17
Hallo Christian Über Suchmaschine "Meine Zeit in der Schweiz-Arbeit und Rente europaweit" findest du evtl. die für dich relevante Antwort. Da hat die DRV eine interessante Broschüre erstellt. MfG Inka
senf-dazuam 29.04.2016 | 11:48
Hallo ChrisAlexJo! Wenn Du Dir um die Renten-Thematik so viele Gedanken machst, solltest Du auch einmal prüfen, für welche Zeiten bislang eine Lücke vorliegt (was also z.B. weder mit Beiträgen noch als Anrechunngszeit belegt ist). Diese Lücken kannst Du bis zum 45. Lebensjahr noch mit freiwilligen Beiträgen schließen. Das zum Thema "'Mindestguthaben' erreichen". Alles andere zum Arbeiten in der Schweiz und die Anrechnung für die deutsche Rente sollte die genannte Broschüre bieten.
KSCam 29.04.2016 | 18:48
Ergänzend kann man noch anmerken dass 1 Jahr Mindestbeitrag (12 x 84,15 €) nach derzeitigen Stand Ihre spätere deutsche monatliche Altersrente um ca 4 -5 € erhöhen wird. Ob das für einen 26 Jährigen in Hinblick auf die Rente mit 67 interessant ist, müssen Sie selbst entscheiden. Nötig ist es wie erwähnt nicht, weil die CH Zeiten immer dann mitrechnen, wenn es um Mindestzeiten geht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026