Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Damit ein Anspruch auf Rente entsteht, müssen persönliche Voraussetzungen und bestimmte Wartezeiten erfüllt sein. Welche Voraussetzungen im Einzelnen von Ihrem Mann erfüllt werden bzw. erfüllt werden könnten, kann man nur durch ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Dort kann man auch umfassend auf Ihre Fragen eingehen. Gegebenenfalls eröffnen sich dadurch auch noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten.
Sie haben angegeben, dass Ihr Ehemann aus Bulgarien stammt und im Jahr 2015 nach Deutschland zugezogen ist. Sofern Ihr Ehemann in Bulgarien gearbeitet hat wird er vom EU Gemeinschaftsrecht erfasst. Durch das Gemeinschaftsrecht werden alle in den EU-Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Vorausgesetzt, die Zeiten entfallen nicht auf denselben Zeitraum. Durch die Zusammenrechnung können erforderliche Wartezeiten erfüllt werden.
Ihr Ehemann muss daher beim Beratungsgespräch genaue Angaben über alle Beschäftigungsverhältnisse im Ausland machen und vorhandene Nachweise (zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise) mit vorlegen. Der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung leitet dann die Klärung der ausländischen Versicherungszeiten im anderen Mitgliedstaat ein.
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