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Experten-Antwort

Auslander

von Darinka28.08.2018 | 09:50
126 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich wollte etwas fragen wann sie mir beantworten konnten. Mein mann momental hat 57 Jahre,mit vie viel Jahren soll er in Rente gehen? Er hat bis jetzt 2 und halb Jahre in Deutschland gearbeitet als LKW fahrer,jetzt er Arbeitet noch gleiche arbet. Vorher er war gemeledet auf 2000 brutto einkommen,jetzt auf 1000. Wie viel ca. Rente er will bekommen? Spiel Role wann er auf Teilzeit gemeldet ist? Er ist aus Bulgarien,spricht kein Deutsch deswegen ich schreibe ,wir haben ein Sohn 6 Jahre alt und er hat von erste Ehe noch eine Tochter 25 Jahre alt. Wir sind seit 2015 in Deutschland gezogen.Danke fur die Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Anliegen lässt sich nicht pauschal im Forum beantworten.

Damit ein Anspruch auf Rente entsteht, müssen persönliche Voraussetzungen und bestimmte Wartezeiten erfüllt sein. Welche Voraussetzungen im Einzelnen von Ihrem Mann erfüllt werden bzw. erfüllt werden könnten, kann man nur durch ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Dort kann man auch umfassend auf Ihre Fragen eingehen. Gegebenenfalls eröffnen sich dadurch auch noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Sie haben angegeben, dass Ihr Ehemann aus Bulgarien stammt und im Jahr 2015 nach Deutschland zugezogen ist. Sofern Ihr Ehemann in Bulgarien gearbeitet hat wird er vom EU Gemeinschaftsrecht erfasst. Durch das Gemeinschaftsrecht werden alle in den EU-Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet. Vorausgesetzt, die Zeiten entfallen nicht auf denselben Zeitraum. Durch die Zusammenrechnung können erforderliche Wartezeiten erfüllt werden.

Ihr Ehemann muss daher beim Beratungsgespräch genaue Angaben über alle Beschäftigungsverhältnisse im Ausland machen und vorhandene Nachweise (zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise) mit vorlegen. Der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung leitet dann die Klärung der ausländischen Versicherungszeiten im anderen Mitgliedstaat ein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

memyselfam 28.08.2018 | 10:07
Macht einen Termin bei einer Rentenberatung aus! Geht auch online. 'Da kann man sicher genaueres sagen, als hier im Forum. Renteneintritt: kommt auf das Geburtsjahr an, ob schwerbehindert und wie lange er bis dann schon gearbeitet haben wird.
W*lfgangam 28.08.2018 | 19:47
Hallo Darinka, 1. etwa 150 EUR mtl. wenn er mit den 1000 EUR brutto mtl. bis 66 Jahre und 6 Monate weiter arbeitet. Daneben natürlich auch seine Rente aus Bulgarien. 2. Die Teilzeit spielt keine Rolle, es zählt immer nur die Höhe des Brutto-Einkommens während seiner gesamten Beschäftigungszeiten in D. Bei dem jetzigen Jahreseinkommen von 12.000 EUR erhält er für 1 Jahr Arbeit etwas 10 EUR Monatsrente. Gruß w.
Juppam 28.08.2018 | 20:32
Wenn Ihr Mann 57 Jahre alt ist, kann er frühestens ohne Abschläge 2025 in Rente gehen.
KSCam 28.08.2018 | 22:07
Wenn er zur Beratung bei der DRV geht, soll er vorher am besten einen bulgarischen Auszug der RV aus Bulgarien besorgen und den zur DRV mitbringen. Also die RV in Bulgarien kontaktieren und bei denen einen Auszug anfordern - sollte für einen Bulgaren der dort ewige Zeiten gelebt hat eigentlich kein Problem sein. Denn für die Arbeitszeiten in Bulg. erhält er später mal eine Rente von dort, wie hoch die ist? Auch das muss er sich in seinem Heimatland erkundigen.
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