Hallo Wyland,
wir schließen uns den Beträgen von Jonny und senf-dazu an. Die Zeiten in der Schweiz erhalten keine direkte Bewertung in der deutschen Rentenversicherung, sondern wirken sich lediglich im Rahmen der sogenannten Gesamtleistungsbewertung steigernd auf zu bewertende beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der Rentenberechnung aus. Der Rentenversicherungsträger in der Schweiz entscheidet eigenständig über den Rentenanspruch aus den Versicherungszeiten, die Sie in der Schweiz zurückgelegt haben.