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Experten-Antwort

Auslandsarbeitszeit

von Wyland09.05.2021 | 12:44
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe kürzlich mein Konto geklärt.Ich habe Entgeltpunkte in Deutschland und der Schweiz. Allerdings verwirrt mich, dass dann folgende Rechnung aufgemacht wurde. Entgeldpunkte für Beitragszeiten: insgesamt 22,6468 davon deutsche Zeiten 20,3590 ausländische Zeiten 2,2878 Verhältnis der Summe der deutschen und ausländischen........... 20,3590 : 22,6468 = 0,898979 22,6468 * 0,8979 = 20,3590 Am Ende fallen die Auslandsentgeldpunkte weg und es bleiben nur die, welche ich in Deutschland erworben habe. Das verstehe ich nicht. Ich hoffe, jemand kann mir da helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wyland,

wir schließen uns den Beträgen von Jonny und senf-dazu an. Die Zeiten in der Schweiz erhalten keine direkte Bewertung in der deutschen Rentenversicherung, sondern wirken sich lediglich im Rahmen der sogenannten Gesamtleistungsbewertung steigernd auf zu bewertende beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der Rentenberechnung aus. Der Rentenversicherungsträger in der Schweiz entscheidet eigenständig über den Rentenanspruch aus den Versicherungszeiten, die Sie in der Schweiz zurückgelegt haben.

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3 Antworten

Jonnyam 09.05.2021 | 15:11
Bei Ihnen kommt die sog. zwischenstaatliche Rentenberechnung nach den EU-Verordnungen zum Tragen. Würde die Rente nur mit den deutschen Zeiten berechnet, gäbe es dafür Entgeltpunkte für die gezahlten Beiträge und zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten (z.B. Fachschulausbildung) und beitragsgeminderte Zeiten (z.B. Berufsausbildung). Der Wert für diese zusätzlichen Entgeltpunkte richtet sich nach dem Durchschnittswert aus den gezahlten Beiträgen, wobei der Durchschnitt mit allen Zeiten, also auch den Lücken wegen des Aufenthalts im Ausland ermittelt wird. Bei der zwischenstaatlichen Berechnung werden allerdings die Zeiten in Europa (und dazu gehört in diesem Fall auch die Schweiz) nicht als Lücken, sondern mit dem Durchschnitt aus den Zeiten in Deutschland einbezogen, um den Wert für die zusätzlichen Entgeltpunkte zu ermitteln. Es wird also so getan, als ob Sie während der Zeit in der Schweiz auch Beiträge wie in Deutschland hätten. Dadurch kommt in aller Regel ein höherer Wert für die zusätzlichen Entgeltpunkte zustande. Die zwischenstaatlich berechnete Rente enthält damit alle Entgeltpunkte aus Deutschland, die unterstellten Entgeltpunkte für die Schweiz und einen besseren Wert für die zusätzlichen Entgeltpunkte. Nun zahlt aber ja Deutschland keine Rente für die Zeiten in der Schweiz (die AHV/IV kommt ja direkt aus CH). Deshalb wird aus der „gesamteuropäischen“ Rente nur der Anteil aus der Rente ermittelt, der auf die deutschen Zeiten entfällt (sog. pro-rata-temporis-Verhältnis), das sind bei Ihnen 89,79 %. Ohne die Anlage zur Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten können Sie leider nicht feststellen, wie sich das Einbeziehen der Schweizer Zeiten positiv auf die ermittelten 20,3579 EP ausgewirkt hat. Um das überblicken zu können, müssten Sie diese Anlage gesondert anfordern. Grüße aus dem Berner Oberland
senf-dazuam 10.05.2021 | 09:52
Hallo Wyland! Auf der DRV-Seite https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… erfahren Sie noch mehr zu Thema. Sie erhalten dort auch eine Broschüre dazu.
Wylandam 11.05.2021 | 12:21
Hallo, ich bedanke mich sehr herzlich für die Antworten. Zwischenzeitlich bin ich schlauer. Die Zeit in der Schweiz wird in die "Wartezeit" eingerechnet, Rente bekomme ich am Ende aber aus der Schweiz. Positiv hat sich in diesem Wirrwarr erwiesen, dass mir erst jetzt aufgefallen ist, dass meine Zeit in Italien noch nicht berücksichtigt wurde. Und, dass es ab 1985 die 2.Säule der Schweiz gibt. Alles in allem, man lernt eben doch nie aus. In diesem Sinne,liebe Grüße und vielen Dank
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