Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Auslandsaufenthalt

von Mirko05.08.2010 | 10:26
3473 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde in der Zukunft für bestimmte Zeit (ca. 3 Jahre) für ein ungarisches Unternehmen in Ungarn tätig sein. Meine deutsche Staatsbürgerschaft werde ich behalten, da ich die Absicht habe nach Deutschland zurückzukehren. Besteht die Möglichkeit meine Arbeitszeit im Ausland bei der deutschen Rentenversicherung anrechnen zu lassen, eventuell über eine freiwille Versicherung oder über eine Anwartsversicherung? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Mirko F.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mirko,

wenn Sie für 3 Jahre in Ungarn beschäftigt werden, sind dafür in der ungarischen Rentenversicherung Beiträge zu entrichten. Aus diesen Beiträgen würden Sie im Leistungsfall eine ungarische Rente erhalten. Gleichzeitig berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung diese ungarischen Versicherungszeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für einen deutschen Rentenanspruch. Insoweit entsteht Ihnen durch die ungarische Beschäftigung nicht unbedingt ein Nachteil.

Dennoch können Sie neben dieser ungarischen Beschäftigung zusätzlich freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen oder sich auf Antrag in Deutschland pflichtversichern. Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich in der Höhe der zu zahlenden Beiträge und der späteren Auswirkung bei einer Rentenzahlung. Wenn Sie diese Beitragszahlung wünschen, sollten Sie sich aber in jedem Fall persönlich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Unabhängig davon empfehle ich Ihnen aber, sich an die folgende Stelle zu wenden:

Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (http://www.dvka.de)

Wenn Sie tatsächlich nur für ca. 3 Jahre in Ungarn arbeiten wollen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung für diese Beschäftigung keine ungarischen Beiträge zu zahlen. Vielmehr wird die Ausnahmevereinbarung auf Ihren Wunsch über die DVKA mit den ungarischen Versicherungen geschlossen und für den vereinbarten Zeitrahmen gelten dann für Ihre Beschäftigung in Ungarn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass so wie bisher für Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung etc. gezahlt werden. Eine ungarische Rente werden Sie dann nicht erhalten, weil die Beschäftigung in Ungarn von der Deutschen Rentenversicherung abgegolten wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 SGB VI). Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter: Formulare –> Versicherung –> Pflicht- und freiwillige Versicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Es handelt sich um den V060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) und den V061 (Erläuterungen zu dem Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung).

Eine Antragspflichtversicherung nach § 4 SGB VI kommt für Deutsche, die eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind, zwar grundsätzlich in Betracht, sofern sie nicht aufgrund anderer Vorschriften bereits versicherungspflichtig sind. Sie kann aber nur von einer Stelle beantragt werden, die ihren Sitz im Inland (= Deutschland) hat. Entsprechende Antragsvordrucke finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Internetseite.

Wenn Sie eine Beitragszahlung wünschen, sollten Sie sich aber in jedem Fall persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Sollte es sich bei Ihrer Tätigkeit in China um eine Entsendung oder um eine selbständige Tätigkeit handeln, erkundigen Sie sich bitte bei dem GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, in Bonn (www.dvka.de), ob sich aus dem mit der Volksrepublik China geschlossenen sog. Entsendeabkommen Besonderheiten ergeben. Diese Stelle können Sie auch wegen Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Zeit in China befragen.

Ein besonderer Hinweis zum Schluss:

Mangels eines entsprechenden Sozialversicherungsabkommens mit China werden Versicherungszeiten, die unter das chinesische Recht fallen, nicht bei der Berechnung der deutschen Rente und auch nicht für den Erwerb eines deutschen Rentenanspruchs berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nakelam 05.08.2010 | 12:38
Hallo Mirko, schauen Sie sich diese Infohefte an: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… und http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Wie Sie sehen können ist eine freiwillige Weiterversicherung in Dt, bei zeitgleicher Beitragsabführung in Ungarn nicht zwingend notwendig (jedenfalls nicht zur Lückenfüllung). Käme auf den Zweck bzw. den Hintergrund der freiw. Beitragszahlung an... Vor- und Nachteile und deren Auswirkungen sollten Sie sich aber zur Beweislast lieber in einer Beratungsstelle der DRV aufzeigen lassen.
Chrisam 26.10.2010 | 14:40
Ich habe die gleiche Frage, jedoch nicht fuer das europaeische Ausland, sondern fuer China. Besteht die Moeglichkeit mich dort freiwillig zu versichern? Falls ja wo finde ich die Antraege dafuer.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026