Hallo Mirko,
wenn Sie für 3 Jahre in Ungarn beschäftigt werden, sind dafür in der ungarischen Rentenversicherung Beiträge zu entrichten. Aus diesen Beiträgen würden Sie im Leistungsfall eine ungarische Rente erhalten. Gleichzeitig berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung diese ungarischen Versicherungszeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für einen deutschen Rentenanspruch. Insoweit entsteht Ihnen durch die ungarische Beschäftigung nicht unbedingt ein Nachteil.
Dennoch können Sie neben dieser ungarischen Beschäftigung zusätzlich freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen oder sich auf Antrag in Deutschland pflichtversichern. Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich in der Höhe der zu zahlenden Beiträge und der späteren Auswirkung bei einer Rentenzahlung. Wenn Sie diese Beitragszahlung wünschen, sollten Sie sich aber in jedem Fall persönlich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen aber, sich an die folgende Stelle zu wenden:
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (http://www.dvka.de)
Wenn Sie tatsächlich nur für ca. 3 Jahre in Ungarn arbeiten wollen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung für diese Beschäftigung keine ungarischen Beiträge zu zahlen. Vielmehr wird die Ausnahmevereinbarung auf Ihren Wunsch über die DVKA mit den ungarischen Versicherungen geschlossen und für den vereinbarten Zeitrahmen gelten dann für Ihre Beschäftigung in Ungarn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass so wie bisher für Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung etc. gezahlt werden. Eine ungarische Rente werden Sie dann nicht erhalten, weil die Beschäftigung in Ungarn von der Deutschen Rentenversicherung abgegolten wird.