Hallo, Tom,
einem längeren Auslandsaufenthalt Ihrerseits steht aus Sicht der DRV nichts im Wege. Um Sie jedoch erreichen zu können, wäre es erforderlich mitzuteilen, auf welchem Wege dies erfolgen kann. Wie von W°lfgang vorgeschlagen, könnten Sie den eService der DRV in Anspruch zu nehmen. Bezogen auf Meldepflichten bei Verzug verweisen wir auf die zuständigen Meldebehörden. Wir möchten Sie in dem Zusammenhang auf Ihre Mintwirkungspflichten hinweisen, wenn sich bei Ihnen persönliche Veränderungen ergeben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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