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Experten-Antwort

Auslandsaufenthalte während voller Erwerbsminderungsrente

von Tom20.02.2020 | 18:24
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Hallo, ich bin Mitte 40 und beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Freunde haben mir jetzt angeboten, mehrere Monate im Jahr ihre Wohnung in Österreich zu bewohnen. Spricht etwas dagegen, da ich Erwerbsminderungsrentner bin? Meine Sorge ist, dass ich ein Schreiben der DRV erst Monate später im Briefkasten finde und so z.B. die Fristen bei einem eventuellen Renten-Prüfungsverfahren nicht einhalten kann. Ich habe leider niemand am Wohnort, der regelmäßig meine Post prüfen könnte. "Darf" ich mich wochenlang im Ausland aufhalten? Vielen Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tom,

einem längeren Auslandsaufenthalt Ihrerseits steht aus Sicht der DRV nichts im Wege. Um Sie jedoch erreichen zu können, wäre es erforderlich mitzuteilen, auf welchem Wege dies erfolgen kann. Wie von W°lfgang vorgeschlagen, könnten Sie den eService der DRV in Anspruch zu nehmen. Bezogen auf Meldepflichten bei Verzug verweisen wir auf die zuständigen Meldebehörden. Wir möchten Sie in dem Zusammenhang auf Ihre Mintwirkungspflichten hinweisen, wenn sich bei Ihnen persönliche Veränderungen ergeben.

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5 Antworten

Auslandstippam 20.02.2020 | 18:53
Sie sollten bei einem längeren Auslandsaufenthalt in Ihrem eigenen Interesse Ihrem zuständigen Rententräger Ihre Auslandsadresse mitteilen oder mindestens einen Nachsendeauftrag einrichten. Allerdings betrifft das ja auch nicht nur die Rentenversicherung sondern alle Ihre persönlichen Bereiche. Es könnte ja auch sein, dass Sie andere wichtige Schreiben erhalten, bei denen Ihr Mitwirken erforderlich ist. Ich würde jedenfalls nicht in die Anonymität des Auslands abtauchen. Damit können Sie mehr Probleme bekommen als Sie vielleicht glauben.
W°lfgangam 20.02.2020 | 18:59
Hallo Tom, > Ich habe leider niemand am Wohnort, der regelmäßig meine Post prüfen könnte. Wer kümmert sich den in der Zeit der Abwesenheit um Ihren überquellenden Briefkasten? Ein Check 1x die Woche könnte schon knapp werden, um allein die Werbeflut zu entfüllen - sonst passt das Überprüfungsschreiben da vielleicht gar nicht mehr rein ;-) > "Darf" ich mich wochenlang im Ausland aufhalten? Für die EM-Rente ist ein vorübergehender Auslandsaufenthalt kein Problem. > Fristen bei einem eventuellen Renten-Prüfungsverfahren Grundsätzlich wird es eine Erinnerung erst nach Anlauf von 4 Wochen geben, dann können Sie immer noch zeitnah reagieren und mit der Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen und um etwaige Fristverlängerung bitten. TIPP: Sie können bei der DRV natürlich auch auf papierlosen eService umstellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Wenn Sie allerdings 4+ Wochen keine E-Mail abrufen können, weil am Großglockner gerade WLAN mit Lawinenabgang deaktiviert wurde, geht das Problem von vorne los. Gruß w.
Siehe hieram 20.02.2020 | 19:00
Ja, grundsätzlich dürfen Sie das. Sie sollten aber der DRV Ihre Anschrift dort mitteilen, damit Sie auch "notfalls" erreichbar sind. Eine Alternative zum Erhalt Ihrer Post ist ein Nachsendeantrag, der auch ins Ausland erfolgen kann. Oder an eine Person Ihres Vertrauens innerhalb D. Beachten Sie zu Ihrem Vorhaben noch die Informationen der Broschüre "Leben und Arbeiten" in Europa. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Tomam 20.02.2020 | 19:21
Herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! Das hat mich jetzt sehr erleichtert. Einiges hatte ich noch gar nicht bedacht... Ich werde auf jeden Fall den papierlosen eService beantragen, damit ich nicht auf glühenden Kohlen sitze. Der Aufkleber "Werbestopp" verhindert zum Glück jede Werbezustellung.
Schoenschiefam 20.02.2020 | 19:31
Die Frage lautet zuerst, was bedeutet mehrere Monate im Jahr? Am Stück, wie lang usw. Denn ab 3 Monaten Aufenthalt in einem anderen EU Land muss eine Meldebeacheinigung beantragt werden, in dem Fall in Österreich, was einer Aufnahme eines Wohnsitzes gleich kommt. Eine Meldepflicht für kurzfristige Aufenthalte gibt es nicht, jedoch sollte man bei regelmässig längeren Aufenthalten oder gar bei einer Wohnsitzverlagerung dringend VORHER mit der DRV Kontakt aufnehmen. Die volle EM Rente ist jedoch nicht gefährdet, da sie auch weitergezahlt wird, wenn Sie sich dauerhaft in einem EU Staat niederlassen. Wie gesagt lieber einmal zu viel melden als zu wenig.
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