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Experten-Antwort

Auslandsentsendung für 3 Jahre

von USA23.08.2023 | 21:08
136 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, wieviel % des Bruttoeinkommens sollte ich monatlich freiwillig in die Rentenkasse einbezahlen, um meine zu erwartende Rentenzahlung stabil zu halten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo USA,
bei Arbeitnehmern, die in ein anderes Land entsendet werden, gelten bei entsprechend zeitlicher Begrenzung die Sozialversicherungsvorschriften des Herkunftslands weiter (§§ 4, 5 SGB IV). 
An das Vorliegen einer Entsendung im Sinne der Sozialversicherung sind folgende Voraussetzungen geknüpft:

·         Zeitlich begrenzter Ortswechsel vom Inland ins Ausland (Ausstrahlung) bzw. vom Ausland ins Inland (Einstrahlung) für längstens           24 Monate.

·         Keine Ablösung eines zuvor entsandten Arbeitnehmers.

·         Fortbestehende arbeits- und sozialrechtliche Integration in das Herkunftsland.

 

Sie und Ihr Arbeitgeber können eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, damit Sie weiter in Deutschland versichert sind. Weitere Informationen erhalten Sie von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland unter der Telefonnummer 0228 9530 600.

Sollten Sie während Ihres Auslandseinsatzes nicht weiter in Deutschland rentenversichert bleiben, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen.

Homepage | Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Wir empfehlen ein Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Verweisam 24.08.2023 | 04:47
Hallo, anbei der Link zur Broschüre, die Werte ändern sich 1x Jährlich. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/DE/Ueber-U… Auf Seite 9 können Sie nachlesen wieviel Beitragszahlung notwendig wäre um Ihr aktuelles Gehalt zu ersetzen.
Schadeam 24.08.2023 | 05:11
Das Doppelte von dem was Ihnen bisher in der Lohnabrechnung als Arbeitnehmeranteil abgezogen wurde.
Deutsche Rentenversicherung
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