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Auslandsrente und Staatsangehörigkeit

von Anton15.08.2008 | 17:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In welcher Höhe wird eine gesetzliche Altersrente aus Anwartschaften bei der BfA/Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn ein deutscher Staatsbürger dauerhaft im vertragslosen Ausland lebt, die Staatsangehörigkeit dieses Landes annimmt (die deutsche damit automatisch verliert), gleichzeitig aber eine weitere Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt (eines der neuen osteuropäischen Beitrittsstaates)? Erhält diese Person dann 100%, da die nichtdeutsche EU-Staatsangehörigkeit zählt, oder nur 70%, da die Staatsangehörigkeit des Landes zählt, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anton,

Auslandsrentenbestimmungen gelten für alle Rentenberechtigten unabhängig von Ihrer Staatangehörigkeit und in welchem ausländischenStaat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt genommen haben. Entscheidend für die Berechnung der Rente ist die Staatangehörigkeit des Berechtigten das Aufenthaltsland und die Art der rentenrechtlichen Zeiten.

Die Verordnungen der europäischen Gemeinschaft und die Sozialversicherungsabkommen wirken sich immer dann aus, wenn das innerstaatliche Recht zwischen Deutschen und Ausländern unterscheidet. Im Rahmen des innerstaatlichen Rechts werden bestimmte Personen abhängig von ihrer Staatangehörigkeit und Ihres Aufenthaltslandes den deutschen Staatangehörigen gleichgestellt. Leistungen sind zu erbringen, wie sie auch einem Deutschen zu erbringen wären. Das bedeutet das auch Staatsangehörige der europäischen Mitgliedsstaaten bei Aufenthalt im Ausland wie Deutsche zu behandeln sind. Wenn also eine europäische Staatsangehörigkeit vorliegt und nur bundesdeutsche Zeiten zurückgelegt wurden wird eine 100% Rente ins Ausland gezahlt.

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