Hallo Manfred Geiken,
es ist genau so, wie XoX es beschrieben hat. Zu beachten wäre lediglich noch, dass es sich bei der (z. B. österreichischen) Altersrente um eine Altersvollrente und nicht nur um eine Teilrente handelt.
Der Antrag auf Versicherungspflicht in einer Beschäftigung wäre im Übrigen bei der jeweils zuständigen Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten) zu stellen.