Hallo Marta,
ein Studium in Österreich kommt als Anrechnungszeit nach deutschem Recht in Betracht. Bezüglich der Frage, ob es so etwas auch in Österreich gibt, kann hier keine konkrete Aussage erfolgen. Es gibt folgende Broschüre:
Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung führen im Falle Ihrer Tochter dazu, dass sie die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) früher erreicht. Ob Ihre Tochter evtl. auch in der Lage ist, die Wartezeit von 45 Jahren vor Erreichen der Regelaltersrente zu erfüllen, kann anhand Ihrer Angaben nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Marta !
Schul- und Hochschulzeiten werden weltweit als Ausbildungszeiten ( Rente Anrechnungszeiten) anerkannt, bitte dazu einen Antrag auf Kontenklärung stellen, V0100 mit V0410.
Hallo Marta,
ein Studium in Österreich kommt als Anrechnungszeit nach deutschem Recht in Betracht. Bezüglich der Frage, ob es so etwas auch in Österreich gibt, kann hier keine konkrete Aussage erfolgen. Es gibt folgende Broschüre:
Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung führen im Falle Ihrer Tochter dazu, dass sie die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) früher erreicht. Ob Ihre Tochter evtl. auch in der Lage ist, die Wartezeit von 45 Jahren vor Erreichen der Regelaltersrente zu erfüllen, kann anhand Ihrer Angaben nicht beurteilt werden.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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