Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Auslandswohnsitz Niederlande

von Gaby18.12.2023 | 14:50
202 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, ich lebe seit 2018 in den Niederlanden und habe keinen deutschen Wohnsitz mehr. Seit 1.12.2019 beziehe ich Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund und außerdem von der Knappschaft Bahn See. Die niederländische AOW habe ich abgelehnt, weil ich weiter in Deutschland kranken- und pflegeversichert bleiben möchte (IKK classic) Ich habe in den Niederlanden kein Einkommen = 0,00 € Das muss ich mir für das Deutsche Finanzamt jährlich bestätigen lassen. Jetzt will der niederländische Belastingdienst von mir 4700 € plus 300 € Zinsen Beiträge zur Volksversicherung für das Jahr 2021 (die Jahre danach werden dann wohl in ca gleicher Höhe folgen) Ich erfülle die Voraussetzungen für eine Befreiung von der niederländischen Volksversicherung. Leider wird das nicht rückwirkend anerkannt. MEINE FRAGE Weiß jemand, ob mir die Beiträge zur Volksversicherung von der Deutschen Rente berechnet werden dürfen?? Ich werde auf jeden Fall Widerspruch erheben (Frist bis zum 9.1.24) Viele Dank fürs lesen und ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Gaby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.12.2023 | 09:53

Hallo Gaby,

 

zu ihrem Sachverhalt können wir keine Auskunft geben, weil es niederländisches Recht betrifft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

halloam 18.12.2023 | 16:28
Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen keine Informationen zur niederländischen Krankenversicherung geben können... das ist hier das falsche Forum.
Oh Mannam 18.12.2023 | 17:24
Was hat die Deutsche Rentenversicherung mit Leistungen der niederländischen Volksversicherung zu tun? Manche Fragen sind schon merkwürdig (um es vornehm auszudrücken).
Gabyam 18.12.2023 | 23:07
hallo schrieb

Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen keine Informationen zur niederländischen Krankenversicherung geben können... das ist hier das falsche Forum.

Danke für Ihre Antwort. Da hier Beiträge von meiner deutschen Rente gezahlt werden sollen, hatte ich die Hoffnung hier Hilfe zu finden. Die beiden o.g. Links helfen mir aber schon weiter, auch wenn sie es nicht besser machen.
Thomasam 09.02.2024 | 12:06
Eine Befreiung auf Antrag von der Anwendung der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Wohnmitgliedstaats (hier: die Niederlande) regelt Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (http://data.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj).… Jedoch ist dort nicht geregelt, dass ein solcher Antrag keine Rückwirkung besitzt. Die SVB war jedenfalls nach Art. 3 Abs. 1 und 4 sowie Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (http://data.europa.eu/eli/reg/2009/987/oj)… verpflichtet, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgehen sollte, dass ab Wohnsitzverlegung die niederländischen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit Anwendung finden und daher dann auch niederländische Volksversicherungsbeiträge anfallen können. Dabei hätte wohl auch auf Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 hingewiesen werden müssen. Bei der Stellung eines Befreiungsantrags sollte daher auch auf die vorgenannten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 hingewiesen werden, um eventuell doch noch eine rückwirkende Befreiung zu erreichen, wenn die SVB tatsächlich keine oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat. Daneben kann bei der SVB bzw. der DVKA Bonn auch ein gut motivierter Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Geltung allein der dt. Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit begrenzt auf die dann noch erforderliche Zeit, d .h. der Zeitraum ab Wohnsitzverlegung in die Niederlande bis zur Stellung des vorgenannten Befreiungsantrags, gestellt werden. Nach der EuGH-Rechtsprechung geht das auch für die Vergangenheit (Urt. v. 17.05.1984, Rs. 101/83, ECLI:EU:C:1984:187). Ein solcher Antrag sollte zumindest dann erfolgreich sein, wenn es die SVB versäumt hat, auf Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 hinzuweisen. Auch sollte die (gewollte) Weiterzahlung dt. KV/PV-Beiträge, mit der die weitere Verbundenheit mit dem dt. Sozialversicherungssystem belegbar ist, ein vernünftiger Grund dafür sein, dass eine solche Ausnahmevereinbarung auch tatsächlich zustande kommt. Ist der eine und/oder andere Antrag erfolgreich, sollte es später zur Rückabwicklung gezahlter Volksversicherungsbeiträge kommen, wenn nicht schon die Aussetzung bzw. Aufschub der Zahlungspflicht beim Belastingsdienst bzw. der SVB unter Hinweise auf die Stellung beider Anträge eingeleitet und stattgegeben wurde. Bzgl. der Zahlung niederländischer ESt (Inkomstbelasting) auf eine dt. Rente sind die Teils umfangreichen Bestimmungen des DBA Niederlande samt Protokoll in der geweils geltenden Fassung zu beachten (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike… Generell gilt, dass es bei einer Wohnsitzverlegung auch ins EU-Ausland hilfreich und notwendig ist, sich vorher umfassend über alle zivil-, steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen (Rechte, Pflichten, Vor- und Nachteile) bei den dafür zuständigen Stellen zu informieren, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Dabei unterliegt die Rechtslage in dem einen oder anderen Staat auch Veränderungen von Zeit zu Zeit, was ebenso bedacht werden sollte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026