Guten Tag,
für Ihren Anspruch auf eine deutsche Rente zählen unter anderem auch die Zeiten mit, die Sie in Polen erworben haben. Um die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Rentenanspruch zu prüfen, werden die deutschen und die ausländischen Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie aus Ländern stammen, in denen Europarecht gilt (Mitgliedstaaten) oder aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Abkommensstaaten).
Sie können zur Klärung der polnischen Versicherungszeiten einen Antrag auf Kontoklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dieser wird sich dann zur Klärung mit dem polnischen Versicherungsträger in Verbindung setzen.