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Experten-Antwort

Auslandszeiten für Rente langjährig Versicherte

von Rente202114.08.2020 | 08:36
146 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich bin 1992 aus Polen nach Deutschland gezogen. Zuvor in Polen die Fachschule besucht und meiner Erwerbstätigkeit bis zum Umzug nach Deutschland nachgegangen. Ich würde gerne 2021 die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Jedoch habe ich in Deutschland ja nur vergleichsweise wenige Jahre zusammen, sodass die 35 Jahre nicht erreicht werden. Ich habe gelesen, dass auch die Zeiten aus Polen zumindest für die 35 Jahre Wartezeit in Deutschland zählen. Aber wie weise ich das für die DRV nach, sodass diese in meinem Versicherungsverlauf auftauchen? Im Rahmen der Kontenklärung? Oder gibt es zwischen den Trägern also ZUS und DRV ein bestimmtes anderes Vorgehen? Danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

für Ihren Anspruch auf eine deutsche Rente zählen unter anderem auch die Zeiten mit, die Sie in Polen erworben haben. Um die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Rentenanspruch zu prüfen, werden die deutschen und die ausländischen Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie aus Ländern stammen, in denen Europarecht gilt (Mitgliedstaaten) oder aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Abkommensstaaten).

Sie können zur Klärung der polnischen Versicherungszeiten einen Antrag auf Kontoklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dieser wird sich dann zur Klärung mit dem polnischen Versicherungsträger in Verbindung setzen.

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3 Antworten

Valzuun am 14.08.2020 | 09:03
Sowohl als auch: Sie machen im Rahmen der Kontenklärung die entsprechenden Angaben, die DRV setzt dann das Verfahren mit der ZUS in Gang.
KSCam 14.08.2020 | 09:27
Wenn Sie 2021 in Rente gehen wollen wird es höchste Zeit die ausländischen Zeiten zu klären. Erfahrungsgemäß dauert es bis die DRV die Zeiten aus PL bestätigt bekommt. Hätte man eigentlich auch schon längst anpacken können - Sie sind doch seit 1992 gewiss schon mehrfach angeschrieben worden.
Rente2021 am 16.08.2020 | 14:59
Vielen Dank für kompetenten Antworten!
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