Hallo Petra,
zwischen Australien und der Bundesrepublik Deutschland besteht das deutsch-australische Abkommen über die Soziale Sicherheit und das deutsch-australische Ergänzungsabkommen.
Die in Australien zurückgelegten Zeiten beeinflussen die Höhe der deutschen Rente grundsätzlich nicht. Wir empfehlen Ihnen dennoch, die australischen Zeiten im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung geltend zu machen, da diese Zeiten ggf. für die Erfüllung von Wartezeiten für einen deutschen Rentenanspruch berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung