Guten Morgen,
in Ihrem Bewilligungsbescheid sollte der Hinweis vermerkt sein, dass die große Witwenrente bis zum xx.xx.xxxx gezahlt wird. Inwieweit danach Anspruch auf die "kleine" Witwenrente kann von hier mangels fehlender Datenlage (bitte den Datenschutz im Forum beachten) nicht beurteilt werden. Ggfs. ist ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen