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Experten-Antwort

Ausländische Zeiten Grundrente und Wohngeldfreibetrag wegen 33 Jahre Grundrentenzeiten

von Peter22.09.2023 | 19:11
677 Ansichten
5 Antworten

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Es steht in Vorschriften, dass alle Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten und/oder entsprechende Zeiten aus anderen verpflichtenden Systemen der Alterssicherung erworben haben, erhalten seit dem 1. Januar 2021 einen entsprechenden Grundrentenfreibetrag im Wohngeld. Ich bin Deutsch/Pole zusammen habe ich 37 Jahren und 9 Monaten Pflichtbeitragzeiten hinter mir. Davon in Polen 453 Monate und in Deutschland 196 Monaten. Der Grundrentenzuschlag selbst wird aber nur aus deutschen Zeiten berechnet. Zeiten im Ausland werden für die Berechnung der Höhe des Zuschlags nicht berücksichtigt. Deutschland mit Polen hat doch ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Es gilt doch EU-Recht. Und meine Frage: ich verstehe, dass mir der Grundrentenzuschlag nicht zu steht aber ob meine Arbeitsjahre in Polen und Deutschland bei der Gewährung des Wohngeldes nicht berücksichtigt werden können ? Denn dann hätte ich 33 Arbeitsjahre, die mich zu einem höheren Freibetrag beim Wohngeld berechtigen würden? Kann ich vom DRV eine Bestätigung für die Wohngeldstelle erhalten? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

 

dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich zustimmen.


 

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4 Antworten

Abschlägeam 22.09.2023 | 19:42
Hallo Peter, um Anspruch auf den Freibetrag beim Wohngeld zu erhalten, genügen 33 Jahre = 396 Monate. Es ist NICHT notwendig, dass Sie auch einen Grundrentenzuschlag bekommen. Für die Berechnung der Grundrentenzeiten gehören auch die polnischen (weil Soz.-Versicherungsabkommen) mit dazu. Und sicherlich bekommen Sie also auch eine entsprechende Bescheinigung von Ihrer DRV, sofern das nicht schon aus dem Anhang in Ihrem Rentenbescheid 'Aufstellung der Grundrentenzeiten' hervor geht. Stellen Sie ansonsten den Antrag auf Wohngeld trotzdem noch vor Ende September mit dem Hinweis, dass der Beleg folgt. Dann hätten Sie ab September dort Anspruch. Lesen Sie bitte hier selbst auch noch einmal nach, wie die polnischen Zeiten von der DRV für 'Grundrente' berücksichtigt werden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Trolljägeram 22.09.2023 | 20:23
Ich muss aber darauf hinweisen, dass ich von Rentenrecht keine Ahnung habe und mich hier nur äußere, weil mir sonst niemand zuhört.
Abschlägeam 22.09.2023 | 22:16
Tja lieber Trolljäger, das ist bereits daran zu erkennen, dass Sie nicht wissen, dass Wohngeld mit Rentenrecht so eigentlich gar nichts zu tun hat und aber eine Bescheinigung über Grundrentenzeiten benötigt wird, um mehr Wohngeld zu erhalten. Sie können hier also noch viel dazulernen, lesen Sie also weiter einfach mit :-) Schönes Wochenende!
Trolljägeram 23.09.2023 | 04:38
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Sie müssen doch merken, dass der User der sich hier fälschlich sonst als @DRV ausgibt, jetzt auch meinen und andere Namen nutzt um sich in Szene zu setzen. Ich werde ihn auch zukünftig anprangern, gleichgültig welche Masche er sich einfallen lässt. Ein trauriges Individuum.
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