Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ilonka Szabo,
wie Sie bereits selbst festgestellt haben, gibt es in diesem Fall keine Möglichkeit einer Beitragserstattung - auch nicht für „Ausnahmefälle“.
Da bei der Prüfung der Wartezeiten und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung prinzipiell auch Versicherungszeiten in einem anderen EU-Staat berücksichtigt werden, könnte für Ihren Mann aber durchaus die Möglichkeit bestehen, nicht erst die Regelaltersrente, sondern bereits eine andere, vorgezogene Altersrente aus dem System der deutschen Rentenversicherung zu beanspruchen.
Welche Altersrenten hierfür in Frage kommen, und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen erfahren Sie z. B. in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20
herunterladen können.
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