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Experten-Antwort

Ausnahmefälle frühzeitige Rentenauszahlung für EU Bürger

von Ilonka Szabo26.09.2016 | 09:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Mann ist ungarischer Staatsbürger. Er hat von 2010 bis 2014 in Deutschland gearbeitet und somit auch in die DRV Beiträge eingezahlt. Seitdem sind seinerseits keine Beiträge mehr eingezahlt worden. Da es zwischen D und Ungarn ein Versicherungsabkommen gibt, weiß ich, daß eine vorzeitige Auszahlung nicht möglich ist, da ja die Möglichkeit bestand weiter einzuzahlen. Da er mit 41 Jahren auch noch nicht die Regelaltergrenze erreicht hat, wird eine Rente erst bei Erreichen dieser gezahlt. Nun meine Frage: Gibt es doch Ausnahmefälle, in denen die Rente vorzeitig ausgezahlt werden kann? Bitte entschuldigen Sie mein holpriges Deutsch! Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilonka Szabo,

wie Sie bereits selbst festgestellt haben, gibt es in diesem Fall keine Möglichkeit einer Beitragserstattung - auch nicht für „Ausnahmefälle“.

Da bei der Prüfung der Wartezeiten und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung prinzipiell auch Versicherungszeiten in einem anderen EU-Staat berücksichtigt werden, könnte für Ihren Mann aber durchaus die Möglichkeit bestehen, nicht erst die Regelaltersrente, sondern bereits eine andere, vorgezogene Altersrente aus dem System der deutschen Rentenversicherung zu beanspruchen.

Welche Altersrenten hierfür in Frage kommen, und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen erfahren Sie z. B. in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20

herunterladen können.

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