Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausschuss Widerspruch Erwerbsminderungsrente

von Müller28.12.2012 | 08:33
2877 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ein nettes Hallo an alle! Ich habe folgende Frage: Mir wurde am Telefon gesagt mein Widerspruch EMR Rente wurde abgelehnt, zwar würde noch ein Ausschuss darüber beraten, aber das hätte kaum Einfluss auf die Entscheidung. Wozu gibt es dann so einen Ausschuss? Ich habe in der Zwischenzeit einen Anwalt eingeschaltet, der Akteneinsicht verlangt, wird dann alles nochmals überprüft? oder dann endgültig abgelehnt? Ich bekomme 28 Euro ALG 2 da mein Mann arbeitslos geworden ist, wenn ich irgendwie könnte würde ich mir eine Arbeit suchen, gerade in dieser Situation, aber es ist nicht möglich, es ist zum verzweifeln! LG Tiefenzauber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

in dem von Ihnen angesprochenen Ausschuss wird der Streitgegenstand unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Gesichtspunkte beraten und darüber entschieden, ob der Widerspruch begründet ist.

Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, in dem dann auch die weiteren rechtlichen Möglichkeiten aufgeführt sind, dagegen vorzugehen.

Allein durch die Anforderung der Akteneinsicht Ihres Anwalts wird der Sachverhalt nicht erneut geprüft.

P.S.: Die Behauptung, der Ausschuss habe kaum Einfluss auf die Entscheidung, ist nicht zutreffend; der Ausschuss trifft vielmehr die Entscheidung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

???am 28.12.2012 | 11:53
Wenn Sie noch weitere Befunde haben, sollten Sie diese selbstverständlich vorlegen! Wie soll denn eine richtige Entscheidung getroffen werden, wenn Befunde, ... fehlen ??? Allerdings wird Ihr Nachreichen das Verfahren weiter verzögern. Der Ausschuss trifft selbstverständlich die Entscheidung. Tatsache ist aber auch, dass die Widerspruchsabteilung nur die Fälle an den Ausschuss gibt, in der sie den Widerspruch ablehnen will. In allen anderen Fällen wird ein Abhilfebescheid erteilt, das ist einfacher. Die Chance auf eine Bewilligung ist also nicht unbedingt hoch. Stellen Sie sich lieber auf eine Ablehnung ein. Ich habe noch nie gehört, dass ein Betroffener an einer Widerspruchssitzung teilnimmt. Aber Sie können es ja mal beantragen. Kurzes Schreiben reicht.
Mülleram 28.12.2012 | 10:33
Hallo lieber Experte. vielen Dank für die rasche Antwort, mich würde noch interessieren wie oft dieser Ausschuss tagt und ob man persönlich an dieser Sitzung teilnehmen darf? schließlich geht es um meine Existenz. Auch ob noch weitere Befunde z.B. Schmerztherapie vorgelegt werden können? LG Tiefenzauber
Rechtsbeistandam 28.12.2012 | 17:34
Zitat von Müller anzeigenausblenden
Sie bekommen zu 100% jetzt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, da sich der Ausschuss imemr dem Votum des med. Dienstes anschließt. Wie anders sollte dieser Ausschus - in dem nur med. Laien sitzen - auch eine andere Entscheidung fällen ? Man schließt sich darum immer der Vorgabe des med. Dienstes - in ihrem Fall auf Ablehnung der Rente - an. Der Anwalt wurde von ihnen übrigens scheinbar viel zu spät erst jetzt eingeschaltet. Mit einem früheren Einschalten hätte man u.U, ein anderes Ergebnis erzielen können. Jetzt ist es uu spät, da das Verfahren zu weit fortgeschritten ist. Der Drops ist leider für Sie in dem Fall negativ bereits gelutscht. Bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Aber in ca. 2 Jahren haben Sie dann von dort eine Entscheidung. Viel Geduld ist also angesagt.
Bertaam 28.12.2012 | 18:20
Hallo lieber Experte. vielen Dank für die rasche Antwort, mich würde noch interessieren wie oft dieser Ausschuss tagt und ob man persönlich an dieser Sitzung teilnehmen darf? schließlich geht es um meine Existenz. Auch ob noch weitere Befunde z.B. Schmerztherapie vorgelegt werden können? LG Tiefenzauber
Sie bekommen zu 100% jetzt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, da sich der Ausschuss imemr dem Votum des med. Dienstes anschließt. Wie anders sollte dieser Ausschus - in dem nur med. Laien sitzen - auch eine andere Entscheidung fällen ? Man schließt sich darum immer der Vorgabe des med. Dienstes - in ihrem Fall auf Ablehnung der Rente - an. Der Anwalt wurde von ihnen übrigens scheinbar viel zu spät erst jetzt eingeschaltet. Mit einem früheren Einschalten hätte man u.U, ein anderes Ergebnis erzielen können. Jetzt ist es uu spät, da das Verfahren zu weit fortgeschritten ist. Der Drops ist leider für Sie in dem Fall negativ bereits gelutscht. Bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Aber in ca. 2 Jahren haben Sie dann von dort eine Entscheidung. Viel Geduld ist also angesagt.
Soso, lieber "Rechtsbeistand", Du bist also davon überzeugt, dass "Tiefenzauber" zu 100 % eine Ablehnung bekommt? Wusstest Du eigentlich, dass die Ausschüsse auch über versicherungsrechtliche Ablehnungen entscheiden? Dazu muss wirklich kein Mediziner im Ausschuss sitzen! Du solltest vielleicht etwas vorsichtiger sein, bevor Du von "100 %" sprichst ... Im Übrigen ist es eine absolut blödsinnige Behauptung, dass in den Ausschüssen immer nur medizinische Laien sitzen, die dann über etwas entscheiden, wovon sie keine Ahnung haben. In die Ausschüsse können alle Personen bestellt werden, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen. Darunter fallen selbstverständlich auch Ärzte, medizinische Fachangestellte, MTAs usw.. Außerdem können Bedienstete des Versicherungsträgers einbestellt werden. Bei den Rentenversicherungsträgern sind etliche Ärzte und medizinische Fachangestellte beschäftigt! Wenn Du Recht hättest, wären die Ausschüsse überflüssig. Dann würden die Rentenversicherungsträger wohl aus Kostengründen auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichten, denn zum Einrichten von Ausschüssen sind sie nach § 36a SGB 4 überhaupt nicht verpflichtet. Dann könnte ja gleich der medizinische Dienst die Entscheidungen treffen ... Muss es eigentlich immer solche Leute wie Dich geben, die sich als die großen "Experten" ("Rechtsbeistand") darstellen und tatsächlich aber keine Ahnung haben?
Rechtsbeistandam 28.12.2012 | 18:53
Zitat von Berta anzeigenausblenden
Berta schrieb

Hallo lieber Experte.

vielen Dank für die rasche Antwort, mich würde noch interessieren wie oft dieser Ausschuss tagt und ob man persönlich an dieser Sitzung teilnehmen darf? schließlich geht es um meine Existenz. Auch ob noch weitere Befunde z.B. Schmerztherapie vorgelegt werden können?

LG Tiefenzauber

[/quote]

Sie bekommen zu 100% jetzt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, da sich der Ausschuss imemr dem Votum des med. Dienstes anschließt. Wie anders sollte dieser Ausschus - in dem nur med. Laien sitzen - auch eine andere Entscheidung fällen ? Man schließt sich darum immer der Vorgabe des med. Dienstes - in ihrem Fall auf Ablehnung der Rente - an. Der Anwalt wurde von ihnen übrigens scheinbar viel zu spät erst jetzt eingeschaltet. Mit einem früheren Einschalten hätte man u.U, ein anderes Ergebnis erzielen können. Jetzt ist es uu spät, da das Verfahren zu weit fortgeschritten ist. Der Drops ist leider für Sie in dem Fall negativ bereits gelutscht. Bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Aber in ca. 2 Jahren haben Sie dann von dort eine Entscheidung. Viel Geduld ist also angesagt.

[/quote]

Soso, lieber "Rechtsbeistand", Du bist also davon überzeugt, dass "Tiefenzauber" zu 100 % eine Ablehnung bekommt?

Wusstest Du eigentlich, dass die Ausschüsse auch über versicherungsrechtliche Ablehnungen entscheiden? Dazu muss wirklich kein Mediziner im Ausschuss sitzen! Du solltest vielleicht etwas vorsichtiger sein, bevor Du von "100 %" sprichst ...

Im Übrigen ist es eine absolut blödsinnige Behauptung, dass in den Ausschüssen immer nur medizinische Laien sitzen, die dann über etwas entscheiden, wovon sie keine Ahnung haben. In die Ausschüsse können alle Personen bestellt werden, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen. Darunter fallen selbstverständlich auch Ärzte, medizinische Fachangestellte, MTAs usw.. Außerdem können Bedienstete des Versicherungsträgers einbestellt werden. Bei den Rentenversicherungsträgern sind etliche Ärzte und medizinische Fachangestellte beschäftigt!

Wenn Du Recht hättest, wären die Ausschüsse überflüssig. Dann würden die Rentenversicherungsträger wohl aus Kostengründen auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichten, denn zum Einrichten von Ausschüssen sind sie nach § 36a SGB 4 überhaupt nicht verpflichtet. Dann könnte ja gleich der medizinische Dienst die Entscheidungen treffen ...

Muss es eigentlich immer solche Leute wie Dich geben, die sich als die großen "Experten" ("Rechtsbeistand") darstellen und tatsächlich aber keine Ahnung haben?

Sie bekommen zu 100% jetzt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, da sich der Ausschuss imemr dem Votum des med. Dienstes anschließt. Wie anders sollte dieser Ausschus - in dem nur med. Laien sitzen - auch eine andere Entscheidung fällen ? Man schließt sich darum immer der Vorgabe des med. Dienstes - in ihrem Fall auf Ablehnung der Rente - an. Der Anwalt wurde von ihnen übrigens scheinbar viel zu spät erst jetzt eingeschaltet. Mit einem früheren Einschalten hätte man u.U, ein anderes Ergebnis erzielen können. Jetzt ist es uu spät, da das Verfahren zu weit fortgeschritten ist. Der Drops ist leider für Sie in dem Fall negativ bereits gelutscht. Bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Aber in ca. 2 Jahren haben Sie dann von dort eine Entscheidung. Viel Geduld ist also angesagt.
Soso, lieber "Rechtsbeistand", Du bist also davon überzeugt, dass "Tiefenzauber" zu 100 % eine Ablehnung bekommt? Wusstest Du eigentlich, dass die Ausschüsse auch über versicherungsrechtliche Ablehnungen entscheiden? Dazu muss wirklich kein Mediziner im Ausschuss sitzen! Du solltest vielleicht etwas vorsichtiger sein, bevor Du von "100 %" sprichst ... Im Übrigen ist es eine absolut blödsinnige Behauptung, dass in den Ausschüssen immer nur medizinische Laien sitzen, die dann über etwas entscheiden, wovon sie keine Ahnung haben. In die Ausschüsse können alle Personen bestellt werden, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen. Darunter fallen selbstverständlich auch Ärzte, medizinische Fachangestellte, MTAs usw.. Außerdem können Bedienstete des Versicherungsträgers einbestellt werden. Bei den Rentenversicherungsträgern sind etliche Ärzte und medizinische Fachangestellte beschäftigt! Wenn Du Recht hättest, wären die Ausschüsse überflüssig. Dann würden die Rentenversicherungsträger wohl aus Kostengründen auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichten, denn zum Einrichten von Ausschüssen sind sie nach § 36a SGB 4 überhaupt nicht verpflichtet. Dann könnte ja gleich der medizinische Dienst die Entscheidungen treffen ... Muss es eigentlich immer solche Leute wie Dich geben, die sich als die großen "Experten" ("Rechtsbeistand") darstellen und tatsächlich aber keine Ahnung haben?
@Berta : Einfach mal die Fr... halten wenn man keine Ahnung hat ! Schuldigung das ich das so deutlich sage, aber das musste jetzt mal sein. Es bringt nichts Leuten hier Hoffnungen zu machen die mit grösster Wahrscheinblichtkeit nicht erfüllt werden. Hier als Beispiel mal die konkreten Zahlen aus 2011 der RV Baden Würtemberg. Bie den andern RV's ist die Quto ähnlich. Also ich korriege mich dann auf ca. 97% Ablehnungsquote statt 100%... " 2011 entschieden die Widerspruchsausschüsse der DRV Baden-Württemberg in 344 Sitzungen über 13.859 Einzelfälle. Am häufigsten ging es dabei um Ablehnungen von Renten- oder Reha-Anträgen. Ein anderer Widerspruchsgrund war die Frage, ob Sozialversicherungsbeiträge nach Betriebsprüfungen zu Recht nachgefordert wurden. In 97,7 Prozent der Fälle (13.545) bestätigen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse die Entscheidung der Verwaltung. In nur 314 Fällen (2,3 Prozent) wurde den Begehren der Widerspruchsführer voll oder teilweise stattgegeben."
Rechtsbeistandam 28.12.2012 | 18:54
Mülleram 29.12.2012 | 09:43
Liebe Experten! Vielen Dank für die raschen Antworten! Ich mache mir da keine Hoffnungen mehr, gerne wäre ich bei diesem Ausschuss mit dabei, aber erstens kann ich es mir gar nicht leisten nach Berlin zu fahren und zweitens ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.Ich habe mir überlegt, ob es vielleicht nützlich wäre, wenn ich dem Ausschuss einen Brief schreibe, in dem ich offen und ehrlich schreibe was ich sagen möchte. Ich werde 50 Jahre alt und habe eigentlich keine Zukunft mehr und das ich nicht selbst für mich sorgen kann macht mich einfach nur fertig, wer mag denn so leben? Zwei Jahre Wartezeit bis zur Klage werde ich wohl nicht überstehen. LG Tiefenzauber
Rentenprüferam 29.12.2012 | 16:07
Zitat von Müller anzeigenausblenden
Sie können eh nicht bei der Ausschussitzung anwesend sein, da es sich um eine Nichtöffentliche Sitzung handelt. Auch die Teilnahme des Widersruchsführers ( also Sie in dem Fall ) und/oder eines Rechtsvertreters ist in dem Fall nicht zugelassen. Zumal ich auch nicht weiss was Sie da wollen. Da würden Sie eh nicht gehört oder denken Sie etwa da würde ihr Fall mit ihnen diskutiert ? Da haben Sie aber eine völlig falsche Vorstellung was da passiert. Insofern ist der Betroffene in der Sitzung sowieso absolut fehl am Platz und wäre eher ein Störfaktor. Und einen Breif an den Ausschuss zu schreiben wäre ebenfalls völlig sinnlos. Entscheidend sind nur die med. Dinge bezüglich einer Erwerbsminderung und die liegen ja - ermittelt vom med. Dienst - auf dem Tisch des Ausschusses. Nur weil jemand einen Brief schreibt und darin aus seiner Sicht schlimme Situation schildert, rum jammert wird doch der Ausschuss sich nicht gegen die harten Fakten des med. Dienstes entscheiden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026