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Experten-Antwort

Außendienst trotz voller EMR

von Außendienstler05.05.2023 | 18:20
186 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe nach mehrfachen Krebsrückfällen eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Durch die neuen Regelungen ist es ja nun möglich fast 18.000€ zusätzlich zu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Darüber hinaus gilt ja die Regel mit den 40%. Ich habe es so verstanden, dass ich von nun an >3 Stunden/Tag arbeiten darf, also z.B. von 08:30 bis 11:30 Uhr mit einer viertel Stunde Frühstückspause. Dann wären das insgesamt 5 x 2,75h (Insgesamt 13,75h/Woche), denn mit 15 Stunden wäre ich schon über der zulässigen Arbeitszeit. Oder würden auch 5 x 3 h, also insgesamt 15 h/Woche akzeptiert? Die zweite Frage: Ich war in der Vergangenheit im Außendienst mit teilweise Hotelübernachtungen tätig. Wäre es immer noch zulässig, z.B. am Nachmittag anzureisen und nach <3 Stunden ins Hotel fahren, um am nächsten Vormittag wieder <3 Stunden zu arbeiten und dann Feierabend zu machen? Ab 8 Stunden Abwesenheit von Zuhause stünden einem ja auch Spesen zu. Abwesenheit von Zuhause ist ja nicht mit Arbeitszeit gleichzusetzen. Ebenso bin ich noch nicht ganz sicher, wie es mit der Reisezeit aussieht. Ich bin momentan mit meinem Arbeitgeber in Klärung, was ich zukünftig noch alles an Arbeiten ausführen kann/darf. Ich möchte auf keinen Fall durch irgend einen dummen Fehler meine Rente auf´s Spiel setzen. Mir ist bewusst, dass dies wahrscheinlich sehr spezielle und eher seltene Fragen sind, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Danke und viele Grüße, Außendienstler :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Außendienstler,

den Ausführungen von Abschläge und W°lfgang schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 05.05.2023 | 18:29
Hallo Außendienstler, helfen kann Ihnen da nur Ihre zuständige DRV. Teilen Sie dort Ihr Vorhaben mit, inklusive der teilweise anfallenden Reisen und lassen Sie sich von dort 'absegnen', was für Sie 'individuell' erlaubt ist. GGfs. kann es auch hilfreich sein, eine Bratung gleich gemeinsam mit dem Arbeitgeber wahrzunehmen, dann gibt es auch diesbezüglich keine zwei Meinungen. Viel Erfolg und alles Gute!
Mikeam 05.05.2023 | 21:01
Fahrzeit ist Arbeitszeit. Wenn du 1 Stunde irgendwo hinfährst und 1 Stunde zurück, kannst du nur noch eine Dreiviertelstunde arbeiten.
W°lfgangam 05.05.2023 | 20:57
...und täglich grüßt das EMRT-Murmeltier ;-) Hallo Außendienstler, lesen Sie bitte dazu hier weiter: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/wechsel… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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